Land Tirol entschädigt 130 Missbrauchsopfer - Opfer wollen klagen und fordern Verjährungsverzicht vom Land Tirol!

"Entschädigungskonzept" Land Tirol bzw. Klasnic
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Das wurde ja auch langsam Zeit. Ohne die 'lästige Hartnäckigkeit' einzelner Betroffener und die Begleitung dieses entwürdigenden Schauspiels durch nahezu alle Medien, wäre das 'Schlafwagenkonzept' unserer Landesverantwortlichen wohl aufgegangen. Zum heutigen Bericht wäre wohl Freude angebracht, müsste man nicht gleichzeitig an die zahlreichen 'abgewimmelten' und 'alibimässig' abgefertigten Fälle denken.

Ganz deutlich sei hier auf Diskrepanzen in der Entschädigungspraxis hingewiesen, abhängig davon, ob es sich um alte, kranke und sonstwie 'fertige' Betroffene handelt oder um Opfer der Tiroler Jugendwohlfahrt, die ihre Standpunkte mit Unterstützung der Medien vertreten konnten bzw. gar Unterstützung durch eine Fraktion im Tiroler Landtag erfuhren.

Jedenfalls machte man sich nicht einmal die Mühe, dieser sogenannten Entschädigungspraxis ein rechtsstaatliches Mäntelchen umzuhängen. 'Berufungsinstanz' für unannehmbare und unangemessen almosenhafte 'Entschädigungen' war bekanntlich wieder die selbe, bereits zuvor tätige "Kommission der 2. Wahl". Hier wäre für die Landesvolksanwaltschaft ein weites und ergiebiges Betätigungsfeld.

Ein weiterer Aspekt ignorierter und an die Klasnic-Kommission abgeschobener Verantwortung betrifft die zahlreichen "Einzelfälle" quasi unterschlagener Kinderpatenschaften in einzelnen Erziehungseinrichtungen, die von den Tiroler Jugendwohlfahrtsorganen zu kontrollieren gewesen wären.

Zahlungen aus Kinderpatenschaften - beispielsweise der Österreichischen Gesellschaft Rettet das Kind - wurden via Land Tirol an die jeweiligen Träger der einzelnen Einrichtungen überwiesen; mit dem Auftrag, diese Gelder an die Minderjährigen auszuzahlen. Eine Überprüfung hat in den bisher dokumentierten Fällen nicht stattgefunden.

Spenden. die direkt für einzelne Kinder bestimmt gewesen wären - beispielsweise durch die "Schwedenpaten" - landeten ohne Kenntnis der zuständigen Amtsvormundschaften ebenfalls bei den Trägern der Einrichtungen. Eine widmungsgemäße Weiterleitung der Beträge an die Minderjährigen ist in der Regel höchst zweifelhaft.
Hier hätte eine Einsichtnahme in die jeweiligen Heimakten durch die zuständigen Organe der Jugendwohlfahrt zu einer gesetzeskonformen Abwicklungspraxis führen können. Diese ist allerdings unterblieben.

In diesen Fällen läge es am Land Tirol, eine Aufklärung nicht nur nicht zu behindern, sondern auch zu fördern:

Ein qualifizierter Verjährungsverzicht und die damit mögliche gerichtliche Geltendmachung von Vermögensschäden, die Betroffenen durch das Versagen der jugendwohlfahrtlichen Aufsichtspflicht erwachsen sind, wäre ein Gebot im Sinne von Anstand und Gerechtigkeit.

Immerhin handelt es sich bei diesen - höchstwahrscheinlich - unterschlagenen Spendengeldern um Beträge, die in Einzelfällen zwischen 5.000,-- und 60.000,-- alte Schilling betragen können. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verzinsung über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren läppert sich da schon etwas zusammen.

Summen, gegen die die bisher vom Land geleisteten 'Entschädigungen' oder die Klasnic'schen "Gestezahlungen" wie eine Verhöhnung der Opfer, jedenfalls wie ein schlechter Scherz, anmuten.

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"Entschädigungskonzept" Land Tirol bzw. Klasnic
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