Landtag muss nun reparieren

INNSBRUCK. Für den Tiroler Landtag sind die aktuellen Entwicklungen eher kein Ruhmesblatt. Nachdem Anfang Oktober das neue Innsbrucker Stadtrecht mit heftigsten Diskussionen, eigenmächtigen Abänderungen, sinnloser Zeitverzögerung und etlichen Misstönen beschlossen wurde, waren bereits etliche Kritiker skeptisch, ob die vorliegende Fassung den prüfenden Blicken des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt standhalten wird. Diese Kritiker haben nun offensichtlich recht. Denn voraussichtlich im Dezember muss der Tiroler Landtag einige Korrekturen an dem abgesegneten Rechtswerk beschließen.

Präzisierungen nötig
Konkrete Stellungnahmen, welche Bereiche abgeändert bzw. präzisiert werden müssen, wollte von politischer Seite noch niemand abgeben. Gut informierte Kreise wissen allerdings zu berichten, dass es in drei Bereichen Probleme gibt. Zum einen wäre da der notwendige Haftungsverzicht durch die Stadt Innsbruck. Diese muss einen Haftungsverzicht abgeben, wenn das Land ein Gesetz beschließt, das Mehrkosten für die Stadt verursacht. Dieser Haftungsverzicht sei nicht bzw. nicht in ausreichender Höhe eingearbeitet worden.

Der zweite Punkt betrifft die Höhe des Quorums (= Zahl der Wahlberechtigten) die zur Einleitung einer Volksbefragung notwendig ist. Auch in diesem Bereich sahen die Verfassungsjuristen in Wien Präzisierungsbedarf.

Als Drittes wurde auch noch die Beschickung des Stadtsenates beanstandet. Derzeit ist zwar geregelt, dass jede Fraktion nach Maßgabe der ihr zustehenden Sitze selbstständig Mitglieder in den Stadtsenat entsenden und auch wieder abberufen kann, was jedoch nicht hinreichend definiert wurde, ist die Frage, wie eine Wiederbeschickung nach einer solchen Abberufung vonstatten gehen soll.

ZUR SACHE: Die aktuellen Turbulenzen rund um das neue Innsbrucker Stadtrecht dürften keine Auswirkungen auf die bevorstehende Gemeinderatswahl haben. Da die bisherigen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes reklamierten Abänderungen keine Bereiche betreffen, die für die Wahl an sich relevant sind, beeinflusst die neue Beschlussfassung, welche voraussichtlich im Dezember stattfinden wird, den Wahltermin nicht weiter. Tatsächlich sind die nun aufgetauchten Fehler nicht besonders gravierend und dürften zum einen auf den Umfang des Gesetzeswerkes und zum anderen auf den von der Landespolitik provozierten Zeitdruck zurückzuführen sein.

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