Maria Luise Berger ab 1. April 2016 neue Tiroler Landesvolksanwältin

Foto: privat
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Mit überwältigender Mehrheit wurde heute die Juristin Maria Luise Berger aus Mieming vom Tiroler Landtag zur neuen Landesvolksanwältin gewählt. Sie tritt ihr Amt am 1. April 2016 an.

Landtagspräsident Herwig van Staa gratulierte der neuen Landesvolksanwältin im Anschluss an die Wahl. Frau Berger habe sich beim Hearing durch den Obleuterat als überaus kompetente Kandidatin präsentiert, und sie habe auch dem gestellten Anforderungsprofil bestens entsprochen.

Die neue Landesvolksanwältin ist 43 Jahre alt, hat an der Universität Innsbruck im zweiten Bildungsweg Jus studiert und ist seit dem Jahr 2003 beim Land Tirol beschäftigt. Ihre bisherigen Stationen im Landesdienst waren die Gewerbereferate an der BH Imst und an der BH Innsbruck, seit dem Jahr 2006 ist sie Mitarbeiterin der Abteilung Gemeinden des Amtes der Landesregierung. Berger, die aus einer Großfamilie stammt und bis zum Jahr 2001 als gelernte Zahnarztassistentin tätig war, lebt in Barwies.

Die Landesvolksanwaltschaft

Die Landesvolksanwältin ist ein Organ des Landtages. Sie untersteht diesem unmittelbar und ist auch nur dem Landtag verantwortlich. Sie muss in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung kostenlos jedermann auf Verlangen Rat erteilen und Beschwerden entgegennehmen. Dies gilt für jene Rechtsbereiche, mit denen das Amt der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, der Stadtmagistrat Innsbruck und die Gemeinden Tirols befasst sind.

Man findet die Landesvolksanwaltschaft seit dem Jahr 2010 gemeinsam mit weiteren Anwaltschaften des Landes Tirol als zentrale Anlaufstelle für die BürgerInnen im Haus der Anwaltschaften in der Innsbrucker Meraner Straße 5.

Die Landesvolksanwältin wird vom Landtag auf Vorschlag des Landtagspräsidenten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der aktuelle Landesvolksanwalt Josef Hauser, der sein Amt im Jahr 2004 angetreten hat, hat bereits vor einiger Zeit dem Landtagspräsidenten mitgeteilt, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

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