Dossier LT Wahl 22
News, Fakten, Daten zur Landtagswahl in Innsbruck

Wer wird nach dem 25.9. die Sitze im Landtagssaal im Tiroler Landhaus einnehmen? | Foto: Berger
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  • Wer wird nach dem 25.9. die Sitze im Landtagssaal im Tiroler Landhaus einnehmen?
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Am  25. September wählt Tirol die neue Zusammensetzung des Landtages. Alle Neuigkeiten, Fakten, Daten und Wissenswerte zu dieser Wahl im Zusammenhang mit den Wahlkreis 1, Innsbruck-Stadt finden Sie im Dossier LT Wahl 22 der BezirksBlätter Innsbruck.

INNSBRUCK. Tirol Wählt, am 25. September wird die Entscheidung getroffen, welche Tirolerinnen und Tiroler künftig auf den 36 Plätzen für die Landtagsabgeordneten Platz nehmen dürfen. Damit Sie bestens informiert sind, finden Sie neben unserer aktuellen Berichterstattung im BezirksBlätter Innsbruck Dossier alle wichtigen Fakten zur Wahl: Ausgangssituation, Kandidatinnen und Kandidaten, rechtliche Rahmenbedingungen., laufend ergänzt und aktualisiert.

Wahlkarten können digital unter www.wahlkartenantrag.at beantragt werden

Spitzenkandidaten

Im Wahlkreis 1 haben die wahlwerbenden Gruppen folgende Spitzenkandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahlen 2022 nominiert (aktueller Stand, Reihung entsprechend Wahlergebnis 18):
ÖVP: Christoph Appler (GR, Landwirt, Arzl)
SPÖ: Philipp Wohlgemuth (LA, Landesgeschäftsführer VIDA/ÖGB, Innsbruck)
GRÜNE:
FPÖ: Markus Abwerzger (LA, Rechtsanwalt, Axams)
Liste Fritz:
NEOS: Franziska Schumi (Marketingmanagerin, Innsbruck)

Landeslisten

Auf den Landeslisten sind folgende Personen aus Innsbruck zu finden. Bei der ÖVP ist Mario Gerber (Igls) auf Platz 5 geeiht, bei der FPÖ sind Markus Abwerzger (Axams, kandidiert jedoch für Innsbruck-Stadt) auf Platz 1 und Evelyn Achhorner auf Platz 4 nominiert.

Aktuelle Mitglieder

Direkt für den Wahlkreis Nr. 1 Innsbruck-Stadt sitzen folgende Abgeordnete im Tiroler Landtag: Markus Abwerzger, Heinz Kirchmair, Gebi Mair sowie Philip Wohlgemuth. Zudem sind folgende Innsbruckerinnen und Innsbruck über den Landeswahlvorschlag im Landtag: Evelyn Achhorner, Mario Gerber und Martina Nowara.

Alle Details zur Landtagswahl 2018 in Innsbruck

Wahlergebnis 18

Bei einer Wahlbeteiligung von 58,40 Prozent hat die Landtagswahl 2018 im Bezirks Innsbruck folgendes Ergebnis gebracht:
VP TIROL 25,88% +3,51 (Gesamt Tirol, 44,26 +4,91 gegenüber letzter LT-Wahl)
SPÖ 22,83% +7,00 (17,25 +3,53)
GRÜNE 18,95% -4,90 (10,67 -1,92)
FPÖ 16,17% +3,79 (15,53 +6,19)
FRITZ 7,89% +0,81 (5,46 -0,15)
NEOS 7,28% (5,21)

Offizielle Mitteilungen des Landes zur Landtagswahl 2022

Aktuelle Meldungen

Die Stadtparteileitung der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) hat in Stadtparteiobmann KO Christoph Appler in geheimer Wahl zum Spitzenkandidaten für die Bezirksliste Innsbruck der Tiroler Volkspartei nominiert. Mehrere Bünde, wie zum Beispiel die Parteijugend, hatten im Vorfeld der Sitzung die Kandidatur von Appler begrüßt. Appler wurde mit 28 von 32 abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Christoph Appler, Landwirt in Arzl, Jahrgang 1985, ist Gemeinderat, Klubobmann und Ersatzmitglied im Stadtsenat. Er ist u.a. in folgenden gemeinderätlichen Ausschüssen tätig. Mitglied in: Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss; Kontrollausschuss; Kulturausschuss; Stadtteilausschuss Vill. Ersatzmitglied in: Ausschuss für Digitalisierung; Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sowie Ausschuss für Sport und Gesundheit. Die Bezirksliste der ÖVP Innsbruck:
1. Christoph Appler, 2. Klara Neurauter, 3. Mario Gerber, 4. Marina Grubisic, 5. Jaqueline Radanovic, 6. Christian Haisjackl, 7. Lisa Grießer, 8. Josef Heis, 9. Anna-Maria Thurau, 10. Georg Schlatter, 11. Rolanda Wünsch und 12. Franz Xaver Gruber.

Appler Nummer 1 der ÖVP in Innsbruck, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Die NEOS haben Franziska Schumi als Spitzenkandidatin im Bezirks Innsbruck-Stadt präsentiert. Schumi gehört seit 2017 dem Team der NEOS an und hat bei der LT-Wahl 2018 im Bezirk Kufstein für die NEOS kandidiert. Mittlerweile ist die Marketingmanagerin (Jahrgang 1985) aus dem Kulturbereich in Innsbruck Zuhause. Lukas Schobesberger (Jahrgang 1997) folgt auf der NEOS-Liste an zweiter Stelle. Er ist stellvertretenden Innsbruck ÖH-Vorsitzenden und studiert Strategic Management and Innovation.

NEOS präsentieren Innsbruck Kandidaten, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Die Stadtparteileitung der FPÖ Innsbruck Stadt hat die Kreiswahlliste der Innsbrucker FPÖ bei den kommenden Landtagswahlen einstimmig beschlossen. Wiederholt wurde FPÖ-Landesparteiobmann KO LA Markus Abwerzger als Nummer 1 nominiert, LA Evelyn Achhorner ist - wie 2018 - die Nummer 2 der Liste. Dahinter folgen Stadtrat Rudi Federspiel (Jahrgang 1949), die GR Andrea Dengg, Vizebgm. Markus Lassenberger sowie weitere Kandidatinnen und Kandidaten. Markus Abwerzger, hauptberuflich Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Innsbruck und wohnhaft in Omes und gebürtiger Vorarlberger, Jahrgang 1975, ist seit 2015 im Landtag vertreten. Abwerzger ist im Finanzausschuss, Notstandsausschuss, Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss, Finanzkontrollausschuss (Obmann-Stellvertreter), Untersuchungsausschuss TSD, Beteiligungs-Unterausschuss des Finanzkontrollausschusses (Obmann), Arbeitsgruppe Untersuchungsausschuss sowie Unterausschuss betreffend Novellierung des Untersuchungsausschussgesetzes nominiert. Evelyn Achhorner, hauptberuflich Architektin in Innsbruck, Jahrgang 1965, sitzt seit 2018 im Landtag und ist im Ausschuss für Wohnen und Verkehr, Ausschuss für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten (Ersatzmitglied), Finanzkontrollausschuss (Ersatzmitglied), Ausschuss für Föderalismus und Europäische Integration (Ersatzmitglied), Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Technologie (Ersatzmitglied), Ausschuss für Gesellschaft, Bildung, Kultur und Sport, Interregionale Landtagskommission Dreier-Landtag, Notstandsausschuss (Ersatzmitglied) sowie Arbeitsgruppe Geschichte des Neuen Landhauses und Euregio-Team tätig. Rudi Federspiel (Stadtrat, whn. in Igls) ist seit 2020 Ersatzabgeordneter im Landtag.

SPÖ Nominierung

Zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2023 im Wahlkreis Innsbruck wurde der amtierende Landtagsabgeordnete Philip Wohlgemuth (Jahrgang 1987, Landesgeschäftsführer VIDA/ÖGB) wiedergewählt. In seiner Bewerbungsrede nahm er sehr stark auf die für viele Menschen existentiell bedrohliche Teuerungswelle Bezug. Die Bezirksliste: 1. Philip Wohlgemuth, 2. Daniela Meichtry, 3. Dennis Mimm, 4. Daniela Hackl, 5. Daniel Posch, 6. Elisabeth Mayr, 7. Albin Schennach-Thaler, 8. Selma Yildirim, 9. Salih Sunar, 10. Dora Sellner, 11. Benjamin Plach und 12. Lukas Matt.

ÖVP-Landesliste

Landesparteiobmann Anton Mattle hat dem Landesparteivorstand der Tiroler Volkspartei die Plätze 2 bis 6 auf der Landesliste präsentiert. „Mit Sonja Ledl-Rossmann, Dominik Mainusch, Sophia Kircher, Mario Gerber und Annette Leja stehen fünf höchst kompetente und erfahrene Personen auf Top-Listenplätzen. Die weiteren Personen für die Landesliste werde ich am 8. August präsentieren. Hier werden definitiv einige neue Gesichter dabei sein, denn mein Team steht auch für frischen Wind im Tiroler Landtag“, so Mattle. Insgesamt kandidieren in den Tiroler Bezirken 37 Frauen und 35 Männer. „Wir haben in den Bezirken diesmal ein Durchschnittsalter von 45 Jahren, und sowohl die jüngste, als auch die älteste Kandidatin kommen diesmal aus dem Bezirk Lienz. Barbara Presslaber ist mit ihren 21 Jahren die derzeit jüngste Kandidatin für die Tiroler Volkspartei, ebenfalls in Osttirol kandidiert Ingeborg Hanser, mit ihren aktuell 74 Jahren die älteste Kandidatin auf den Bezirkslisten der Tiroler Volkspartei." Mario Gerber (Jahrgang 1981, Landtagsabgeordneter, WK-Funktionär und Touristiker), Platz fünf der Landesliste, ist in Igls wohnhaft.

Alle Informationen zur Landtagswahl auf MeinBezirk.at Tirol

Der Wahlvorgang

Der Wahlvorgang ist in der Landtagswahlordnung geregelt.

Kreiswahlvorschläge: Wählergruppen haben ihre Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter während der Amtsstunden der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in der Stadt Innsbruck des Stadtmagistrats, spätestens jedoch um 17.00 Uhr des 52. Tages vor dem Wahltag, einzureichen. In der Wahlausschreibung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen und auch die Höchstzahl der Wahlwerber bekannt zu geben, die in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden dürfen. Die Anzahl der nach § 1 Abs. 3 TLWO 2017 auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate beträgt für den Wahlkreis Nr. 1 Innsbruck Stadt 6. Nach § 29 Abs. 2 lit. b TLWO 2017 beträgt die Mindestzahl der Wahlwerber für jeden Wahlkreis 2 und die Höchstzahl für den Wahlkreis Nr. 1 Innsbruck Stadt 12. Jeder Wahlvorschlag muss nach § 29 Abs. 4 TLWO 2017 mindestens von folgender Anzahl an Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt sein: im Wahlkreis Nr. 1 Innsbruck Stadt 78.

Landeswahlvorschläge: Zur Geltendmachung ihres Anspruches auf Zuweisung weiterer Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren (§ 68) haben die Wählergruppen beim Landeswahlleiter während der Amtsstunden des Amtes der Landesregierung frühestens am 44. Tag vor dem Wahltag, spätestens jedoch um 17.00 Uhr des 38. Tages vor dem Wahltag, einen Landeswahlvorschlag einzureichen. § 29 Abs. 1a gilt sinngemäß. Die Landeswahlvorschläge haben eine Wahlwerberliste von mindestens zehn und höchstens 72 Personen in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens und Vornamens, des Geburtsdatums, des Berufes und der Adresse jedes Wahlwerbers zu enthalten.

Erstes Ermittlungsverfahren: Die im Wahlkreis zu vergebenden Mandate werden auf die Wählergruppen mittels der Wahlzahl verteilt. Die Wahlzahl wird errechnet, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Wählergruppen abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Zahl der Mandate geteilt wird. Die so errechnete und bei Bruchzahlen auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. Jede Wählergruppe erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Mandate, die bei der nach Abs. 2 vorgenommenen Verteilung innerhalb des Wahlkreises nicht vergeben werden (Restmandate), sowie Stimmen, deren Anzahl für die Zuteilung eines oder eines weiteren Mandates nach Abs. 2 nicht ausreicht (Reststimmen), werden der Landeswahlbehörde zur Verteilung nach § 68 Abs. 3, 4 und 5 überwiesen.

Vorläufige Zuordnung von Mandaten: Die Kreiswahlbehörde hat zu ermitteln, welchen Wahlwerbern einer Wählergruppe die Mandate, die sie im ersten Ermittlungsverfahren erhalten hat, vorläufig zuzuordnen sind. Diese Mandate sind zunächst der Reihe nach jenen Wahlwerbern der betreffenden Wählergruppe vorläufig zuzuordnen, die mindestens so viele Vorzugsstimmen erhalten haben, wie 30 v.H. der Wahlzahl im betreffenden Wahlkreis beträgt; dabei ist dieser Wert auf bis zu fünf Dezimalstellen kaufmännisch zu runden. Die Reihenfolge der vorläufigen Zuordnung der Mandate richtet sich hierbei nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen eines jeden Wahlwerbers, wobei die Reihenfolge mit der Höchstzahl der Vorzugsstimmen beginnt, der jeweils die nächstniedrigere Anzahl an Vorzugsstimmen folgt. Bei gleicher Anzahl an Vorzugsstimmen ist die Reihung im Wahlvorschlag maßgebend. Mandate einer Wählergruppe, die aufgrund der Vorzugsstimmen nicht oder nicht zur Gänze Wahlwerbern vorläufig zugeordnet werden können, sind den Wahlwerbern in jener Reihenfolge vorläufig zuzuordnen, in der sie auf dem Wahlvorschlag angeführt sind. Hierbei bleiben Wahlwerber außer Betracht, denen bereits aufgrund ihrer Vorzugsstimmen ein Mandat vorläufig zugeordnet worden ist. Wahlwerber, denen nach den Abs. 1 und 2 kein Mandat vorläufig zugeordnet werden konnte, sind für den Fall, dass ein Mandat ihrer Wählergruppe frei wird, zu berücksichtigen. Hierbei sind die Abs. 1 und 2 sinngemäß anzuwenden.

Zweites Ermittlungsverfahren: Die nach § 65 Abs. 3 verbleibenden Restmandate werden in einem zweiten Ermittlungsverfahren durch die Landeswahlbehörde vergeben. Die Landeswahlbehörde hat aufgrund der ihr von den Kreiswahlleitern übermittelten Niederschriften die Anzahl der zu vergebenden Restmandate und die Summe der jeder Wählergruppe verbliebenen Reststimmen festzustellen. Anspruch auf Restmandate haben nur Wählergruppen, die einen gültigen Landeswahlvorschlag eingebracht und entweder im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat (Grundmandat) oder, sofern ihnen ein solches nicht zugefallen ist, in allen Wahlkreisen zusammen mindestens 5 v. H. der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erlangt haben. Die Restmandate werden auf die anspruchsberechtigten Wählergruppen mittels der nach Abs. 5 zu errechnenden Wahlzahl verteilt. Die Summen der Reststimmen werden nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben. Unter jeder Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiteren folgenden Teilzahlen. Als Wahlzahl gilt bei bloß einem zu vergebenden Restmandat die größte, bei zwei zu vergebenden Restmandaten die zweitgrößte Zahl usw. Jede Wählergruppe erhält so viele Restmandate, wie die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei Wählergruppen auf ein Restmandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das von dem an Jahren jüngsten Mitglied der Landeswahlbehörde zu ziehende Los.

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