Rechte von Arbeitern und Angestellten sollen angeglichen werden

SPÖ möchte Änderung im Arbeitsrecht - Arbeiter und Angestellte sollen rechtlich angepasst werden. | Foto: pixabay / caouic - Symbolfoto
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TIROL. Mit einem Fristsetzungsantrag im Nationalrat sollen die Rechte von Arbeitern und Angestellten gleichstellen. Der Fristsetzungsantrag wurde vergangenen Mittwoch von SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen. Die ÖVP stimmte dagegen, obwohl sie diesen Punkt selbst im Wahlprogramm hat.

Angleichung in mehreren Bereichen ist noch vor der Wahl möglich

Durch die Annahme des Fristsetzungsantrags ist eine Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten noch vor der Wahl möglich. Angepasst werden sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern an jene von den Angestellten. Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sollen bis zu acht Wochen möglich sein. Was auch eine Verbesserung für Angestellte darstellt. Bisher gab es diese Zahlungen erst nach einem fünfjährigen Dienstverhältnis. Nun sollen diese Zahlungen bereits nach einem einjährigen Dienstverhältnis erfolgen. Die Angleichung der beiden soll ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau sein. Es würde in nahezu allen Bereichen zu Verbesserungen kommen.

Die Wirtschaft warnt vor Mehrkosten

Die Tiroler Industriellenvereinigung (IV) kritisiert den Vorstoß der SPÖ. Für die IV sei dieser Vorschlag noch nicht ausgereift. Auch seien die Arbeitgeber nicht miteinbezogen worden, so IV-Geschäftsführer Eugen Stark. Stark sieht auch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen gefährdet. Weiters kritisiert er die Beibehaltung von Betriebsräten für Arbeiter und Angestellte., während die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden sollen. Die Anpassung von Arbeitern an Angestellte würde den Faktor Arbeit weiter verteuern. Seiner Meinung nach müsse zuerst ein Gesamtpaket verhandelt werden.

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