Reform der SexarbeiterInnenregelung geht in die Begutachtung

TIROL. Mit der Reform der SexarbeiterInnenregelung werden Erlaubsniszonen und die Möglichkeit für private Studios geschaffen. Illegale Prostitution soll besser bekämpfbar, die Anrainer besser geschützt werden. Die geplanten Änderungen werden begutachtet und im Oktober-Landtag diskutiert werden.

Die Eckpunkte im Detail

  • Legalisierung und Liberalisierung der Sexarbeit durch Erlaubniszonen für Straßenstrich. Diesbezüglich kann jede Gemeinde selbst entscheiden.
  • Studios ermöglichen selbständige Tätigkeit von SexarbeiterInnen: Pro Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Studios eröffnet werden, sie benötigen einen eigenen Eingang. Bis zu drei SexarbeiterInnen dürfen ein Studio betreiben.
  • Die BetreiberInnen der Studios müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Studios dürfen nur von EWR-BürgerInnen betrieben werden.
  • Mehr Schutz der AnrainerInnen durch Eindämmung auf Erlaubniszonen
  • Das Werbeverbot für Sexarbeit wird aufgehoben, Anbahnung per Telefon und Internet erlaubt
  • Erhöhung der Strafen für illegalen Straßenstrich
  • Aufhebung des fortgesetzten Deliktes
  • Primärarrest wird abgeschafft.
  • Die Bestrafung von Freiern, die verbotene Sexangebote nützen, wird nun möglich.

Sexarbeit ist - unter obigen Voraussetzungen - mit der Novelle auch außerhalb von Bordellen legal

Erstmals wird mit dieser Novelle damit auch abseits von Bordellen eine legale selbständige Arbeitsmöglichkeit für SexarbeiterInnen in Tirol geschaffen. Bisher war jegliche Anbahnung und Ausübung von Sexarbeit abseits der Bordelle verboten. Dies führte zu einer starken Position von Zuhältern und teils untragbaren Zuständen. Die neuen Regelungen führen zu mehr Selbstbestimmung in der Sexarbeit, gleichzeitig werden die AnrainerInnen besser geschützt, so der Grüne Klubobmann Gebi Mair.

Besserer Kampf gegen illegale Prostitution

Prostitution gänzlich zu verbannen, sei realistisch nicht möglich, so Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Mit der Novelle könne aber illegale Prostitution wirksamer bekämpft werden, auch die Freierbestrafung rücke in den Vordergrund. Straßenprostitution - außerhalb der Erlaubniszonen - bleibe aber weiter verboten. Auch die Wohnungsprostitution bleibt verboten und wird durch die scharfen Kriterien bei den Studios verhindert.

Auch Landagsobgeordneter Rudi Federspiel zeigt sich erfreut über die Novelle des Landespolizeigesetzes und der Eindämmung der illegalen Prostitution.

„Es ist illusorisch zu glauben, dass sich Straßenprostitution gänzlich verhindern lässt. Wo es eine Nachfrage gibt, da gibt es auch ein Angebot. Mit der Definition eines bestimmten Bereichs, in dem die Prostitutionsanbahnung erlaubt ist, ist es aber möglich, die Szene besser unter Kontrolle zu halten und damit auch die Anrainer effektiver vor den Auswirkungen der Prostitution zu schützen“, so ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf.

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