Richtlinie für Managergehälter überarbeitet

LH Günther Platter | Foto: Archiv

Die Tiroler Landesregierung hat im Jahr 2012 eine Richtlinie für Managerdienstverträge in landesnahen und landeseigenen Einrichtungen beschlossen. Diese regelt die Entgeltobergrenzen sowie weitere Vertrags- und Gehaltsbestandteile. „Die Managerrichtlinie geht grundsätzlich von einer ‚All-In‘-Gehaltsregelung aus – das heißt, es gibt einen Gesamtbetrag für größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit“, erklärte LH Günther Platter.

Eben diese Offenheit, keine exorbitanten Abfertigungen und ein definiertes Höchstgehalt sind laut LHStvin Ingrid Felipe unbedingt notwendig, wenn die öffentliche Hand Spitzengehälter auszahlt.

Der Landesrechnungshof hat 2015 auf eigene Initiative die Richtlinie geprüft und grundsätzlich für gut befunden. Allerdings hat er einige Verbesserungen angeregt. „Deshalb haben wir die Überarbeitung der Richtlinie in Auftrag gegeben und unter Einbindung des Landesrechnungshofes nachgeschärft. Auch sind Erfahrungswerte aus der Praxis in die bestehende Richtlinie geflossen.“, so LRin Zoller-Frischauf.

Die Änderungen im Detail

Zu den Änderungen gehören, dass die Tirol Kliniken explizit als marktgängiges Unternehmen und die Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften als nicht-marktgängige Unternehmen definiert wurden. Die Gehälter der jeweiligen Klassen von nicht-marktgängigen Unternehmen wurden angepasst. „Analog zum Angestelltengesetz wurden die Abfertigungsregelungen wie beim Bund übernommen“, informiert LRin Zoller-Frischauf.

Bei Abberufung von einer Leitungsfunktion ist auch eine sofortige Auflösung des Vertrages oder eine Auflösung nach einer halbjährlichen Frist möglich. „Boni und Prämien können dann vereinbart werden, wenn auch die Leistung stimmt“, betont LRin Zoller-Frischauf.

GeschäftsführerInnen von Einrichtungen, deren Rechtsträger zu mindestens 50 Prozent vom Land finanziert werden, werden ebenfalls nach dieser Richtlinie entlohnt. „Das kann auch vom Landesrechnungshof geprüft werden, gerade auch weil sie kulturelle, sportliche oder soziale Aufgaben wahrnehmen“, kündigt LH Platter an.

Factbox Beteiligungen des Landes:

  • Land Tirol ist an 35 Gesellschaften direkt beteiligt
  • Rund 11.500 Beschäftigte arbeiten in den Beteiligungsunternehmen des Landes
  • Die Umsätze belaufen sich insgesamt auf rund zwei Milliarden Euro
  • die Investitionssumme macht rund 436,3 Millionen Euro aus

Meldungen aus der Regierungssitzung

►Bergrettung: Rund 4.400 ehrenamtliche BergretterInnen leisten Hilfe bei etwa 2.100 Einsätzen mit insgesamt 25.818 Stunden im Jahr. „Da die Anforderungen an Mensch und Material sowie die Einsatzzahlen stetig steigen, schließt das Land Tirol mit der Bergrettung einen neuen Fördervertrag ab und stockt die jährlichen Mittel ab 2017 um 200.000 Euro auf“, erklärt Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler. Damit sei der Finanzbedarf nachhaltig gesichert. Die jährliche Fördersumme beträgt demnach rund 900.000 Euro.

►Tunnelwissenschaft: Im April 2017 findet die internationale wissenschaftliche Konferenz „Computational Methods in Tunneling und Subsurface Engineering“ an der Universität Innsbruck statt. „Wir begrüßen es sehr, dass in unserem Land eine hochkarätige Tagung dieser Art stattfinden wird – auch weil derzeit mit dem Bau des Brenner Basistunnels eines der weltweit größten Tunnelbauprojekte realisiert wird“, sagt Wissenschaftslandesrat Bernhard Tilg. Rund 300 internationale WissenschaftlerInnen werden zur Konferenz erwartet. Das Land Tirol unterstützt die Konferenz finanziell.

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