GR Wahl Innsbruck 2024
Unterstützungserklärungen und Wissenswertes zu Wahllokalen

Für die Unterzeichnung der Unterstützungserklärungen bleibt das Meldeamt am 21. Februar und 1. März länger offen.  | Foto: Freinhofer
2Bilder
  • Für die Unterzeichnung der Unterstützungserklärungen bleibt das Meldeamt am 21. Februar und 1. März länger offen.
  • Foto: Freinhofer
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Am 14.4.2024 wählt die Innsbrucker Bevölkerung einen neuen Gemeinderat. Gleichzeitig findet auch die Bürgermeisterwahl statt. Die Stichwahl um den Bürgermeistersessel geht am 28.4. über die Bühne. Wissenswertes zur Gemeinderats- und Bürgermeister-Wahl finden Sie hier.

INNSBRUCK. Wahlwerbende Gruppen können nur dann zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl antreten, wenn mindestens 100 Personen ihre Unterstützung für sie ausgesprochen haben. Die Unterstützung wird mittels Unterschrift im Meldeamt erklärt. Damit dies für möglichst viele Personen möglich ist, verlängert das städtische Meldeamt an zwei Tagen seine Öffnungszeiten.

Zusätzliche Öffnungszeiten

Am Mittwoch, 21. Februar, ist das Meldeamt von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 1. März, bleibt es zusätzlich bis 17.00 Uhr offen. Unterstützungserklärungen können an diesen Tagen in den Zimmern 1.203 und 1.207 im Meldeamt, Rathaus, 1. Stock, abgegeben werden. „In den zusätzlichen Randzeiten können ausschließlich die Unterschriften für die wahlwerbenden Gruppen geleistet werden“, hält Amtsleiter Markus Troger fest.

Wer kann unterschreiben?

Jede wahlberechtigte Person darf eine Unterschrift leisten. Dafür muss sie persönlich erscheinen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Unterstützungserklärung wird unverzüglich ausgestellt und muss im Anschluss an die wahlwerbende Gruppe übermittelt werden. Wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Das Dossier zur GR Wahl 2024 in Innsbruck von MeinBezirk finden Sie hier

Wahllokale

Für die Wahl wird das gesamte Stadtgebiet in insgesamt 153 Wahlsprengel eingeteilt. Die Bildung der Wahlsprengel ist Aufgabe der Hauptwahlbehörde. Sie werden postalisch darüber informiert, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag von 7.30 bis 16.00 Uhr wählen können.

Das Suchservice der Stadt Innsbruck für das Wahllokale finden Sie hier

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Stimme vor einer Sonderwahlbehörde abzugeben oder eine Wahlkarte zu beantragen. Die Briefwahl mit Wahlkarte ist keine gleichgestellte Alternative zur Urnenwahl, sondern ausdrücklich nur im Verhinderungsfall vorgesehen.

Am 14.4.2024 wird über die Zusammensetzung des 40-köpfigen Gemeinderates entschieden. | Foto: Kubanda
  • Am 14.4.2024 wird über die Zusammensetzung des 40-köpfigen Gemeinderates entschieden.
  • Foto: Kubanda
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Wie & wo beantrage ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, ein Wahllokal zu besuchen, können Sie eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte beantragen Sie:

  • online: ID Austria, Passnummer, Lichtbildausweis oder Eingabe ihres persönlichen Antragscodes (diesen bekommen Sie per Post) erforderlich, möglich von 5. Februar bis 9. April 2024 – 24.00 Uhr
  • per Post: Beantragung beim Referat Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - Wahlen möglich bis 9. April 2024 (bei der Behörde einlangend)
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ab 18. März 2024 einen persönlich an sie adressierten Informationsfolder. Er enthält auch eine Anforderungskarte zur Bestellung einer Wahlkarte. persönlich im Wahlkartenbüro (barrierefrei): im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6102, Öffnungszeiten: 18. März bis 12. April 2024 an Werktagen, Montag bis Donnerstag: 8.00-17.00 Uhr und Freitag: 8.00-12.00 Uhr, Am 12. April 2024 ist das Wahlkartenbüro bis 14.00 Uhr geöffnet. Aufgrund gesetzlicher Fristen ist eine Ausgabe der Wahlkarte voraussichtlich ab 28. März 2024 möglich.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Für die Unterzeichnung der Unterstützungserklärungen bleibt das Meldeamt am 21. Februar und 1. März länger offen.  | Foto: Freinhofer
Am 14.4.2024 wird über die Zusammensetzung des 40-köpfigen Gemeinderates entschieden. | Foto: Kubanda
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.