Wählerverzeichnis liegt in den Tiroler Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf

Gemeindelandesrat Johannes Tratter | Foto: Land Tirol
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Diese Wählerverzeichnisse sind vom 5. bis zum 12. Jänner 2016 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum der Gemeinde aufzulegen, informiert Gemeindelandesrat Johannes Tratter: „Innerhalb dieser Frist kann jede/r in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen und überprüfen, ob er oder sie in ein Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen ist. Unrichtige Eintragungen bzw. Nichteintragungen können im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens korrigiert werden.“

An der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis der betroffenen Gemeinde enthalten sind. Die Auflage der Wählerverzeichnisse und die Vorgangsweise zur Einleitung eines allfälligen Berichtigungsverfahrens muss die Gemeinde bis spätestens 4. Jänner 2016 an der Amtstafel kundmachen.

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