Wahlkarten für Bundespräsidentenwahl rechtzeitig beantragen

Wahlberechtigte können rechtzeitig zur Bundespräsidentenwahl eine Wahlkarte beantragen. | Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
  • Wahlberechtigte können rechtzeitig zur Bundespräsidentenwahl eine Wahlkarte beantragen.
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TIROL. Am 22. Mai 2016 findet die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl statt. Mittels Wahlkarte können sich Personen an der Bundespräsidentenwahl beteiligen, die am Wahltag am 22. Mai 2016 verhindert sind. Dies betrifft vor allem Personen, denn der Besuch des Wahllokals aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland unmöglich ist.

Fliegende Wahlkommission

Eine sogenannte "Fliegende Wahlkommission" kommt zu all jenen am 22. Mai ins Haus, die aus verschiedenen Gründen nicht selbst ins Wahllokal kommen können. Dies können gesundheitliche Gründe beispielsweise mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit sein. Ein weiterer Grund ist die Unterbringung im Strafvollzug. In diesen Fällen kann bei der Heimatgemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte und der Besuch einer besonderen Wahlbehörde beantragt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Die Wahlkarte bietet verschiedene Möglichkeiten zur Stimmabgabe:

  • Abgabe der Wahlkarte während der Öffnungszeiten in einem beliebigen Wahllokal
  • Abgabe der Wahlkarte im zuständigen Wahllokal
  • Abgabe der Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde am Wahltag bis 17 Uhr

Wahlkarte für die Briefwahl

Mit der Wahlkarte kann in Österreich und im Ausland persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abgeben werden.
Aus dem Ausland ist nur die Briefwahl möglich. Dazu muss die Wahlkarte bis 22. Mai 2016, 17 Uhr bei der jeweiligen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Adresse der entsprechenden Bezirkswahlbehörde ist auf der Rückseite der Wahlkarte angeführt. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.

Der Antrag für eine Wahlkarte muss bis 18. bzw. 20. Mai gestellt werden

Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, entweder schriftlich oder mündlich beantragt werden.
Schriftlicher Antrag: Die Wahlkarte kann im Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde bis zum 18. Mai 2016 beantragt werden.
Mündlicher Antrag: Die Wahlkarte kann mündlich bis zum 20. Mai 2016, 12 Uhr beantragt werden. Die Übergabe der Wahlkarte erfolgt dann persönlich an den Antragsteller oder an eine bevollmächtigte Person.

Informationen zur Wahl

Die Ergebnisse werden am 22. Mai erst nach dem österreichischen Wahlschluss veröffentlicht. Daher werden die Tiroler Wahlergebnisse erst am Sonntag, 22. Mai ab 17:00 Uhr veröffentlicht.
Auf tirol.gv.at gibt es bis zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse Informationen über Öffnungszeiten und Barrierefreiheit der einzelnen Wahllokale in den Tiroler Gemeinden.

Geänderte Öffnungszeiten zum zweiten Wahlgang

  • Bezirk Imst: Haiming, Karrösten, Längenfeld, Mieming, Oetz, Sautens, Sölden, Umhausen
  • Bezirk Innsbruck-Land: Leutasch, Mühlbachl, Mutters, Rum, Schmirn, Hall in Tirol, Telfs, Volders, Wattenberg
  • Bezirk Kitzbühel: Going am Wilden Kaiser, Kirchberg in Tirol, Kitzbühel, St. Johann in Tirol
  • Bezirk Kufstein: Brandenberg, Ebbs, Kundl, Wildschönau, Wörgl
  • Bezirk Landeck: Fiss, Fließ, Ischgl, Kappl, Pfunds, St. Anton am Arlberg, Serfaus, Zams
  • Bezirks Lienz: Anras, Kals am Großglockner, Kartitsch, Lienz, Matrei in Osttirol, Prägraten am Großvenediger, Schlaiten, Silian, Heinfels
  • Bezirk Reutte: Breitenwang, Elbigenalp, Hinterhornbach, Holzgau, Jungholz, Namlos, Reutte, Vorderhornbach
  • Bezirk Schwaz: Finkenberg, Fügen, Gerlos, Mayrhofen, Pill, Schwaz, Schwendau, Stummerberg, Uderns
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