AK Tirol fordert: Reisekostenvergütung für Dienstreisen anheben und an die Inflation anpassen

Foto: pixabay.com

Bindung der Reisekostenvergütungen an die Inflationsentwicklung

Die Jahresdurchschnittsinflation für 2002 bis 2016 lag bei 29,4 %. Seit 2002 wurden die Diäten nicht angepasst. Diese fordert die AK Tirol nun ein. Dabei soll die Anpassung nicht nur alle paar Jahre stattfinden, sondern die Gelder sollen an die Inflationsentwicklung gebunden werden.

Reisekostenvergütungen - "Diäten"

Dienstreisen sind Teil der Arbeitszeit, deshalb werden die Beschäftigten normal bezahlt. Da durch Dienstreisen aber meist weitere Kosten wie Verpflegung und evtl. Unterkunft anfallen, entschädigt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter durch Reisekostenvergütungen, die "Diäten". Diese Leistungen sind nicht zu versteuern.

Aktuelle Vergütungen

Ein ganzer Kalendertag wird derzeit im Inland mit 26,40 € vergütet. Wird eine Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) zur Verfügung gestellt, macht er 13,20 € aus. Um die Inflation auszugleichen müsste der Tagessatz von 26,40 € auf 34,16 € angehoben werden, um seine Kaufkraft zu erhalten.

Die AK Tirol fordert nun das Bundesministerium für Finanzen auf sämtliche Tag- und Nächtigungsgelder für das In- und Ausland anzupassen. Außerdem sollen zukünftig die Diäten an den Verbraucherpreisindex geknüpft sein.

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