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Die Upload-Filter sind bald da

Clemens Plank, Landesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Tirol: „Die geplanten Upload-Filter für kommerzielle Plattformen sind eine standortpolitische Katastrophe.“ | Foto: WKO
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„Die Upload-Filter der EU sind ein Supergau für den Standort“, kritisiert Clemens Plank den finalen Entwurf zum Urheberrecht, der im Frühjahr vom EU-Parlament beschlossen werden soll. Den europäischen Internet-Plattformen & Start-ups droht eine letale Zäsur.

„Jetzt ist genau das passiert, vor dem ich letzten Sommer schon gewarnt habe“, ist Clemens Plank, Landesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Tirol, entsetzt und hält fest: „Die geplanten Upload-Filter für kommerzielle Plattformen sind eine standortpolitische Katastrophe.“ Seit bekannt wurde, dass sich die EU-Verhandler im Zusammenhang mit der in Teilen höchst umstrittenen Urheberrechtsverordnung auf einen finalen Entwurf geeinigt haben, ist die Web- und Digitalbranche im Alarmzustand. Noch im Frühjahr 2019 könnte das EU-Parlament die Verordnung absegnen und damit den gesamten Markt in seinen Grundfesten erschüttern. Denn die Verhandler haben sich auf ein Extrem geeinigt.

Der Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor der Veröffentlichung auf kommerziellen beziehungsweise Social-Media-Plattformen einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Sollte die Prüfung eine Copyright-Verletzung ergeben, muss der Upload auf die Plattform verhindert werden. „Das soll mit Hilfe von Upload-Filtern passieren, die es so noch gar nicht am Markt gibt. Nur Google hat einen eigenen Filter entwickelt bzw. bereits im Einsatz“, weiß Plank, der nicht nur die Warnungen gegenüber ignoranter Vorgangsweisen der EU-Verhandler kritisiert, sondern auch vor einer brutalen Zäsur für die europäische und österreichische Branche warnt: „Die europäischen Plattformen sind durch diese Regelung generell in Gefahr und internationale Plattformen könnten sich komplett vom europäischen Markt zurückziehen.“

Die drei, im „finalen Entwurf“ vorgesehenen (Upload-Filter-)Ausnahmen betreffen Plattformen, deren Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro im Jahr beträgt, die weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben oder die jünger als drei Jahre sind. „Nach drei Jahren hat ein Start-up gerade mal das Puppenstadium halbwegs überlebt. Der Entwurf ist ein Armutszeugnis für die EU und droht in Österreich die vielen positiven standortpolitischen Akzente zunichte zu machen. In dem Zusammenhang wirkt diese Verordnung wie ein Schuss ins eigene Knie", so Plank.

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