Caura René Benko
René Benko wird nicht vor dem U-Ausschuss aussagen

Der Signa-Gründer René Benko kommt am 4. April nicht zum COFAG-Untersuchungsausschuss.  | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
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  • Der Signa-Gründer René Benko kommt am 4. April nicht zum COFAG-Untersuchungsausschuss.
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René Benko wird vor dem parlamentarischen U-Ausschuss zum Thema COFAG aussagen, wurde im Feber unter Berufung auf dessen Anwalt Norbert Ness berichtet. Jetzt steht fest. Der Innsbrucker wird am 4.4. nicht vor dem U-Ausschuss erscheinen.

INNSBRUCK. Ursprünglich war René Benko für den 7. März geladen gewesen, für diesen Termin hatte er jedoch abgesagt. Stattdessen schlug sein Anwalt den 4. April als Ladungstermin vor – dieser wurde dem Vernehmen nach nun bestätigt. Geladen sei er für die maximale Befragungsdauer, heißt es in dem Bericht.

Fördergelder und Signa-Deals im Fokus

Untersuchungsgegenstand ist allen voran die Verteilung staatlicher Corona-Förderungen an Unternehmen. Die Oppositionsparteien wollen wissen, ob türkise Wirtschaftsgünstlinge bei der Ausschüttung von Hilfsgeldern womöglich bevorzugt wurden. Auch das inzwischen berühmte Chalet N in Oberlech, das rund 1,1 Millionen Euro an Corona-Hilfen bezogen hat, dürfte beleuchtet werden. Zudem dürfte die Abgeordneten interessieren, welche Rolle die türkis-blaue Koalition beim Kauf des Leiner-Hauses in der Wiener Mariahilfer Straße sowie beim Deal der Kika/Leiner-Übernahme durch die Signa gespielt hat.

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Benko kommt nicht

NEOS-NR Yannik Shetty teilt auf X (Twitter) mit: "Rene Benko kommt morgen - entgegen seiner Ankündigung - nicht. Begründung zusammengefasst: Seine Befragung sei mit Art 6 der EMRK nicht in Einklang zu bringen, weil zu viele unterschiedliche Strafverfahren gegen ihn laufen & er nicht weiß, wo er sich entschlagen kann."

EMRK Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.
(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
(3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte:
a) in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;
b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;
c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;
e) die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann.

Der COFAG-U-Ausschuss hatte viele Fragen. | Foto: aurena.at

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Der Signa-Gründer René Benko kommt am 4. April nicht zum COFAG-Untersuchungsausschuss.  | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
Der COFAG-U-Ausschuss hatte viele Fragen. | Foto: aurena.at
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