Mehr gesellschaftliche Teilhabe für Behinderte

Eine Gemeinschaft ohne Hindernisse ist das Ziel des Teilhabegesetzes. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Das Tiroler Teilhabegesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderung unterstützt werden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Vor diesem Gesetz bestand das Tiroler Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983. Hier lagt der Fokus allerdings eher auf der Rehabilitation nicht auf der Inklusion von Behinderten. Durch die Anerkennung Österreichs, der UN-Behindertenrechtskonvention können sich nun viele Betroffene auf Veränderungen freuen. 

Seit dem 2. Oktober ist das Tiroler Teilhabegesetz in Begutachtung, dies läuft bis zum 31. Oktober 2017.

Das Teilhabegesetz entstand unter einem Transparenzprozess, gemeinsam mit dem Land Tirol und Behinderteneinrichtungen. So konnten gültige Standards und eine einheitliche Tarifgestaltung entwickelt werden. Zudem wurden Menschen mit Behinderung eingeladen, ihre Wünsche und Anregungen zu formulieren, damit dieses möglichst auch Einfluss auf das Gesetz haben. 

Der schon beschlossene Aktionsplan des Landes zur Barrierefreiheit sieht vor, Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Dazu soll die Barrierefreiheit im Land bis 2027 abgeschlossen sein. 

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Aktionsplan zur Barrierefreiheit in Tirol

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