Gerechte Erbschaftssteuer statt Pflege als Armutsfalle

Ist es gerecht, wenn Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verlieren können, wenn sie ins Pflegeheim müssen?

Rund 5,2 Prozent der Gesamtbevölkerung, also 455.000 ÖsterreicherInnen beziehen Pflegegeld. Davon sind ca. 75.000 in Pflegeheimen untergebracht.
Die Kosten für die Pflegeheime – in Tirol bis zu 4.000 Euro im Monat – sind fast immer höher als die durchschnittlichen Pensionen mit dem Pflegegeld. Die Pension und das Pflegegeld (frei bleiben nur 20 Prozent und die beiden Sonderzahlungen der Pension, sowie ein Taschengeld im Ausmaß von 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3) müssen abgegeben werden. Damit ist jedoch der Aufenthalt im Pflegeheim zumeist nur teilweise finanziell abgedeckt.
Es kommt zum Eigenregress: auf das vorhandene Vermögen der pflegebedürftigen Personen wird zugegriffen. Lediglich Ersparnisse bis zu einem Freibetrag von 7.000 Euro bleiben vom Zugriff verschont.
Kein Zugriff erfolgt auf das Einkommen der Kinder.

Direkte Bedrohung von Vermögenseinbußen für EhepartnerInnen und eingetragene PartnerInnen

Verschenkt eine bereits betreuungs- und pflegebedürftige Person ihr eigenes Vermögen, so bekommt er oder sie im Sinne des Paragraphen 43 Absatz 3 und 4 des aktuellen Tiroler Mindestsicherungsgesetzes bis zu maximal fünf Jahre keine finanziellen Leistungen für die stationäre Pflege. Es kommt zur Leistungssperre.

Im Alter zum/zur SozialhilfeempfängerIn?

Bei hohen Pflegekosten kann das eigene Vermögen in wenigen Jahren zur Gänze aufgebraucht sein. Weg ist das gemeinsam erbaute Haus, die Eigentumswohnung oder das hart Ersparte. Lediglich das Schonvermögen bleibt.
Dabei geht es nicht nur um das Geld, sondern auch um die Würde vieler Menschen. Sie werden zu SozialhilfeempfängerInnen und zum Vererben bleibt nichts.

Eigenregress abschaffen – Pflege ausfinanzieren

Der Vorschlag von Bundeskanzler Christian Kern, die Erbschafts- und Schenkungssteuer erst ab einem Vermögen von einer Million Euro einzuführen um die Abschaffung des Eigenregresses in den Bundesländern zu finanzieren, ist als gerechte und faire Maßnahme zu begrüßen. Aufgrund des hohen Betrages wären 97 bis 98 Prozent der Haushalte von dieser gerechten Erbschaftssteuer nicht betroffen.

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