Initiativantrag für neue Hausapotheken-Regelung eingebracht

Initiativantrag soll den Erhalt von Hausapotheken von Landärzten sichern. | Foto: Archiv
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„Mit der heutigen Einigung erleichtern wir die Fortführung von ärztlichen Hausapotheken und setzen damit einen wichtigen Schritt zur Absicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“, erläutert VP-Nationalrat Hermann Gahr. ÖVP- und SPÖ-Abgeordnete haben gemeinsam einen entsprechenden Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Die neue Regelung für Hausapotheken

Die neue Regelung für die Hausapotheken bei Landärzten erleichtert die Weiterführung von bestehenden Hausapotheken. Wenn ein Arzt eine Ordinationsnachfolge antritt, dann soll er auch die Hausapotheke weiterführen können. Bisher war dies nur in einem Abstand von sechs Kilometern zur nächste Apotheke möglich. Ab nun soll diese Entfernung nunmehr vier Kilometer betragen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die noch bestehenden ärztlichen Hausapotheken zu erhalten.

Hermann Gahr ist sich sicher, dass die Bevölkerung in Tirol beides braucht: öffentliche Apotheken und Landärzte mit Hausapotheken. Derzeit gibt es in Tirol nur noch 69 Hausapotheken. Auch wenn diese neue Hausapotheken-Regelung nicht alle Probleme lösen wird können, ist es ein wichtiger Schritt zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, so Hermann Gahr.

Mögliche Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung am Land

„Nicht alle können im Krankheitsfall in eine Bezirkshauptstadt oder in ein Krankenhaus gehen“, schildert SP-Gesundheitssprecherin LA Gabi Schiessling. Sie fordert bessere Voraussetzungen für die Gründung von Gruppenpraxen und Jobsharings. Keine Deckelung von ärztlichen Leistungen durch die Sozialversicherung, Ausbildung in Lehrpraxen oder Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen sind in den Augen Schiesslings weitere Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Weiters wäre es wünschenswert, wenn Kassenstellen bei Pensionierungen übernommen werden könnten.

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