Landtagswahl findet am 25. Februar 2018 statt

LH Günther Platter: "Es wird bereits am Wahlabend ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahl vorliegen." | Foto: Land Tirol
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  • LH Günther Platter: "Es wird bereits am Wahlabend ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahl vorliegen."
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TIROL. Alle wahlberechtigten österreichischen StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptsitz in Tirol haben und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen am 25. Februar 2018 einen neuen Tiroler Landtag wählen. Dieses Datum wurde nun von der Tiroler Landesregierung festgelegt.  

"AuslandstriolerInnen" sollten rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in der Wählerrevidenz für Wahlberechtigte im Ausland, bei ihrer ursprünglichen Heimatgemeinde stellen. Weitere Informationen sowie ein Formular für einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerrevidenz für Wahlberechtigte im Ausland finden Sie unter folgender Seite: www.tirol.gv.at/verfassungsdienst

Bei der kommenden Landtagswahl tritt ein neues Landtagswahlrecht in Kraft. Die größte Neuerung ist, dass die Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt werden. Somit besteht am Abend des Wahltages schon ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahl. 

Zusätzlich sollen sogenannte "neutrale BeisitzerInnen" für die Wahlbehörden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene zur Verfügung gestellt werden. Man erhofft sich davon ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Wahlbehörden in "beschlussfähiger Zusammensetzung". 

Das Wahlverfahren beginnt am 27. November 2017

Mit dem 27. November 2017 beginnt das Wahlverfahren mit der Kundmachung der Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt. Darauf folgt die Bestellung der WahlleiterInnen und ihrer StellvertreterInnen. Bis zum 7. Dezember 2017 bleibt noch einmal Zeit, damit die vorgeschlagenen Personen bestätigt werden und bis zum 18. Dezember 2017 eine vollständige Liste der Mitglieder der Wahlbehörden vorhanden ist. 

Wahlkartenausstellung ab Anfang Februar 2018

Ein Antrag auf die Ausstellung einer Wahlkarte, kann bereits am Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde erfolgen. 

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