Neues Kärntner Heimgesetz beschlossen

Das neue Gesetz legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro bei Verwaltungsübertretungen vor | Foto: pixabay
  • Das neue Gesetz legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro bei Verwaltungsübertretungen vor
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Verpflichtendes Qualitätsmanagement, Zutrittsrecht beim Verdacht von illegalen Pflegeeinrichtungen, Bewilligung innovativer Projekte, Festsetzung von Mindeststrafen und von "empfindlichen" Höchststrafen: das alles sind Eckpunkte des neuen Kärntner Heimgesetzes. "Die Herzstücke der Neuerungen bedeuten einen nie da gewesenen Qualitätsschub", sagt Gesundheitsreferentin Beate Prettner.

Freiwilligkeit ist Geschichte

Mit dem neuen Kärntner Heimgesetz wird die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems in allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen vorgeschrieben. "Das heißt, dass die Freiwilligkeit in diesem Bereich Geschichte ist", so Prettner. Bereits im Jahr 2015 wurde eine Qualitätsoffensive gestartet. Seither haben 35 Einrichtungen ihre Qualitätsschulungen abgeschlossen. Aktuell sind 15 Häuser im Schulungsprozess. Pro Heim fördert das Land diese Ausbildung mit 4.980 Euro. "Das entspricht den Schulungskosten für zwei Prozessmanagerinnen und -manager sowie zwei Prozessmoderatorinnen und -moderatoren", sagt Prettner. Kärnten nimmt mit der Qualitätsoffensive eine österreichweite Vorreiterrolle ein.

Verpflichtende Pflegedatenbank

Novelle ermöglicht die Bewilligung von sogenannten "innovativen Projekten" (befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption). "Fakt ist: Gerade die Pflegewissenschaft führt laufend zu neuen Erkenntnissen und damit zu neuen Pflegekonzepten und Betreuungsformen. Diese Innovationen möglichst unbürokratisch zu erlauben, ist Ziel dieser Novellierung", sagt die Gesundheitsreferentin.
Eine weitere Neuerung ist die Realisierung einer Pflegedatenbank: Fortan ist jede Pflegeeinrichtung verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank bekanntzugeben. "Damit kann das Land die Pflegeversorgung der Kärntner Bevölkerung bedarfsgerecht und kosteneffizient steuern", so Prettner.

Eckpunkte des neuen Gesetzes

Ein weiterer Eckpunkt des neuen Gesetzes ist die Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts durch Befehls- und Zwangsgewalt beim Verdacht auf illegal betriebene Pflegeeinrichtungen. Bei Verwaltungsübertretungen wurden die Geldstrafen erhöht. Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Das neue Gesetz legt einen Strafrahmen von 3.000 bis 30.000 Euro vor. "Die Strafe soll sehr wohl spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken", so Prettner. Sie ist überzeugt davon, dass das neue Kärntner Heimgesetz die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt hat.

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