Wohnbeihilfe in Kärnten wird erhöht

Auch die, die für die Wohnbeihilfe anrechenbaren Betriebskosten wurden erhöht | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

In Kärnten wird mit 1. 1. 2018 die Wohnbeihilfe erhöht. Ein entsprechender Bericht wurde in der heutigen Regierungssitzung einstimmig angenommen. Der Beschluss über die Verordnung soll in der kommenden Sitzung am 9. Oktober erfolgen. "Neben der Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe unser wichtigstes Instrument bei der Sicherstellung von leistbarem Wohnraum in Kärnten", so die Wohnbaureferentin Gaby Schaunig.

Zweifache Entlastung für Mindespensionisten

Konkret wird der anrechenbare Wohnungsaufwand für Ein-Personen-Haushalte um 13 Prozent und für Zwei-Personen-Haushalte um zehn Prozent erhöht. "Wir stellen damit auch sicher, dass kein durch die von der Bundesregierung beschlossene Pensionserhöhung mit einer verringerten Wohnbeihilfe rechnen muss. Im Gegenteil - durch die Erhöhung der Ausgleichszulage und die gleichzeitige Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands werden Mindespensionisten zweifach entlastet", so Schaunig.
Auch die, die für die Wohnbeihilfe anrechenbaren Betriebskosten wurden um zehn Prozent erhöht. "Um ein leistbares Dach über dem Kopf für alle Kärntner zu gewährleisten, wurde die Dotierung für den Bereich der Wohnbeihilfe bereits für 2017 von 29,2 auf 31,8 Millionen Euro erhöht. Durch die Anhebung ab 2018 rechnen wir mit Mehrkosten von maximal rund einer Million Euro", berichtet die Wohnbaureferentin.

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