Kärnten
Novellierung des Gemeindewasserversorgungsgesetzes beschlossen

Das Grundwasserversorgungsgesetz für die Gemeinden soll novelliert werden. | Foto: Adobe Stock/nito
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Die Lebensgrundlage Trinkwasser soll optimal geschützt werden, es soll ein verstärkter Einsatz von Nutzwasser im Außenbereich erzielt werden.

KLAGENFURT. Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes wurde heute, Donnerstag, von den Abgeordneten zum Kärntner Landtag beschlossen. „Das ist ein notwendiger Schritt hin zu einem noch bewussteren und sorgsameren Umgang mit dem wichtigsten aller Lebensmittel – unserem Trinkwasser. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass Trink- und Nutzwasser immer streng voneinander getrennt bleiben. In diesem Zusammenhang haben wir auch einen eigenen Leitfaden zur landwirtschaftlichen Bewässerung erstellt“, betont Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Daniel Fellner. Umweltreferentin LR.in Sara Schaar ergänzt: „In Zeiten des Klimawandels kommt es bereits heute in Kärnten vermehrt zu Wasserknappheit, vor allem im Sommer - dies erfordert schon jetzt einen klugen Umgang mit diesem wertvollen Gut. Mit der Änderung des Gesetzes schaffen wir dort, wo es sinnvoll ist, wie etwa für den Außenbereich (z. B. für die Gartenbewässerung) oder für Stallgebäude (z. B. für Reinigungsarbeiten oder die Viehtränke), eine Möglichkeit, nicht mehr das kostbare Gut Trinkwasser einzusetzen“.„Eine Verkeimung der Gemeindewasserversorgungsanlage würde schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für den Verursacher, sondern weit darüber hinaus. Umso wichtiger ist es, mit dieser Gesetzesänderung nun auch Klarheit geschaffen zu haben", so Schaar.

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