Biber-Monitoring
Starker Zuwachs an Bibern in Kärnten
Biber-Monitoring über neun Monate 2019 zeigt: Waren es 2013 noch 160 Biber, sind es heute 664 (!) Tiere in 172 Revieren. Eine flächendeckende Besiedelung weisen Drau, Gurk und Glan auf. Landesrat Martin Gruber lässt Verordnung ausarbeiten, wonach als letzte Konsequenz auch eine Entnahme ermöglicht werden soll.
KÄRNTEN. Über mehrere Monate – von März bis November 2019 – wurde aufgrund von einer großen Anzahl an Meldungen zu Problemen mit Bibern ein Biber-Monitoring in Kärnten durchgeführt. Wildbiologin Patricia Graf präsentierte heute die Ergebnisse: Waren es 2008 noch zwischen 30 und 50 Tiere in 16 Revieren, ausschließlich im Unterkärntner Raum, so stieg die Revierdichte 2014 an (160 Tiere). Vereinzelte Ansiedelungen gab es da schon in Oberkärnten.
664 Biber in 172 Revieren
2019 wurden 664 Tiere in 172 Revieren (bis zu zehn Reviere in einem Quadranten von 6x6 Kilometern) ausgewiesen. Der Biber ist quasi flächendeckend an Drau, Gurk und Glan zuhause, aber auch in Richtung Spittal gibt es flächige Ansiedelungen. Im Gailtal besiedelt er vor allem die Seitenbäche der Gail und auch im Oberen Drautal gibt es Reviere. Alleine die Drau weist rund 80 Reviere auf.
"Der Biber geht nun vermehrt in kleinere Gewässer, in Fisch- und Badeteiche. Und diese sind meist in Siedlungsräumen und landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Der Biber verändert seinen Lebensraum in einem Ausmaß wie es oft nur der Mensch zu tun pflegt. Er fällt Bäume, er untergräbt Ufer, er staut auf … Das ist konfliktträchtig", so Graf. Daher sei es so wichtig, die Biber zu managen.
Biber-Verordnung in Ausarbeitung
Landesrat Martin Gruber will ein solches Biber-Management etablieren. Das Problem ist derzeit, dass aufgrund der großen Population eine Umsiedelung oft nicht mehr möglich ist, da schon alles "voll" ist. Graf: "Selbst wenn wir die Tiere einfangen können, werden geeignete Gewässer zur Freilassung rar."
"Wir stoßen derzeit mit den rechtlichen Mitteln an unsere Grenzen, die Bescheid-Verfahren sind aufwändig. Daher wird nun von Experten eine Verordnung ausgearbeitet, der Entwurf soll im März in Begutachtung gehen", so Gruber.
Drei-Stufen-Plan
Die Verordnung sieht einen Stufenplan vor: Stufe 1 ist die Beratung der von Biberschäden Betroffenen oder ein Vergrämen der Tiere, Stufe 2 wären Eingriffe in den Lebensraum der Biber wie die Entfernung der Dämme und Stufe 3 – als letzte Konsequenz – die Entnahme von Bibern bei Gefahr in Verzug oder wenn es keine andere Lösung mehr gibt. Ziel, so Gruber, sei auch, schneller zu Entscheidungen zu kommen – ohne Bescheid-Verfahren.
Das Ziel ist, dass diese Verordnung im Herbst 2020 in Kraft tritt. Auch das Bundesland Niederösterreich hat eine Verordnung bereits verabschiedet.
Konflikte an der Tagesordnung
Es wird nicht so gehandhabt werden wie bei der Fischotter-Verordnung, dass eine bestimmte Anzahl von Tieren entnommen werden darf, sondern aufgrund der Betroffenheit – wenn Gefahr in Verzug herrscht.
Konflikte, die in Kärnten immer öfter gemeldet werden, sind der Fraß an Nutz- und Gartenpflanzen, der Fraß an landwirtschaftlichen Nutzpflanzen wie Mais oder Soja, aber auch in privaten Gärten werden etwa Thujen angenagt.
In dem letztgenannten Fall hilft eine Abzäunung bis mindestens einen Meter hoch.
Mittel aus dem Wildschadensfonds
Bei den Schadensmeldungen spricht Gruber von einem Anstieg (2018 auf 2019) von 38 auf 96 Meldungen, wobei sicher nicht alle Schäden gemeldet wurden, nur größere.
Das Wildschadensfonds-Kuratorium berät über die Schäden von Fall zu Fall. "Wir haben im Wildschadensfonds genügend Mittel zur Verfügung, letztes Jahr konnten wir die Summe ja verdoppeln", sagt Gruber.
Zum Biber
Der Biber wird heutzutage von der EU streng geschützt. Er war ausgerottet und kehrte 2004 wieder nach Kärnten zurück. Alle sechs Jahre herrscht eine Berichtspflicht an die EU über geschützte Arten wie den Biber. Deshalb auch das Monitoring.
Er hält sich vorwiegend in Tal- und Beckenlagen unter 700 Meter Seehöhe auf.
In Norwegen zum Beispiel wird der Biber bejagt und man isst ihn auch.
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