Corona-Virus
Baubranche klagt an: Gemeinden lassen sie alleine

Die Kärntner Baubranche fühlt sich alleine gelassen – von den zuständigen Baubehörden. | Foto: Pixabay/USA-Reiseblogger

Genehmigungs-Rückstau durch Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Die Arge Bauwirtschaft der Wirtschaftskammer klagt an. Erfolgreicher Neustart wird erschwert, weil Gemeinden kaum auf Lockerung des Sommer-Baustopps reagieren, Bauverhandlungen abgesagt haben und Verfahren verzögert werden. Schuld sei vielfach das zweite Covid-19-Begleitgesetz.

KÄRNTEN. 25 Prozent des Kärntner Produktionswertes macht die Bauwirtschaft aus, so Gerhard Oswald, Obmann der Branchenvertretung Arge Bauwirtschaft. Es gibt 5.000 Unternehmen, die für 40.000 Arbeitsplätze sorgen – von Baustoffherstellern über Planer und Architekten bis zu den ausführenden Betrieben. Von öffentlichen Aufträgen ist die Baubranche abhängig – im Tiefbau sind es 70 Prozent, im Hochbau 30 Prozent. 
Oswald erklärt weiter: "Die Bedeutung der Kärntner Bauwirtschaft liegt aber nicht nur in den sehr hohen Produktions-, Beschäftigungs- und Lehrlingsausbildungs-Effekten, sondern insbesondere in den sehr hohen volkswirtschaftlichen Multiplikator-Effekten (Vervielfältigungswirkungen) von Bauinvestitionen." So löse eine Bauinvestition von einer Million Euro heimische Produktionswerte von 1,48 Millionen Euro aus. 

Viele Hindernisse

Doch die Corona-Krise wirkt sich massiv auf die Baubranche aus: unterbrochene Lieferketten, fehlende Schutzausrüstung, Facharbeitermangel, drohende Pönalzahlungen – und der sommerliche Baustopp in Kärntner Seengemeinden. Oswald beklagt auch stockende Genehmigungsverfahren bei den Baubehörden und einen Verfahrens- und Entscheidungsstillstand wegen des zweiten Covid-19-Begleitgesetzes. 

Lockerungen beim Sommer-Baustopp

Beim Sommer-Baustopp wurde innerhalb der Wirtschaftskammer ein Kompromiss erarbeitet: Der Tourismus hat keine Bedenken, wenn gebaut wird – solange die Hotelliere gesperrt ist. Auch darüber hinaus können Bauverfahren durchgeführt werden, wenn keine oder eine nur geringe Lärmbelästigung zu erwarten ist – etwa im Innenausbau. 
Am 15. April hat die Landesregierung in einem Schreiben an die Gemeinden aufgezeigt, welche Möglichkeiten es für Lockerungen der bestehenden Baustopp-Auflagen gibt. "Grundsätzlich stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass Gemeindeverordnungen nach der Kärntner Bauordnung, in denen ein befristeter Baustopp in den Sommermonaten festgelegt wurde, aufzuheben sind, da sie rechtswidrig sind. Wenn in gültigen Baubescheiden eine Auflage bezüglich Sommerbaustopp besteht, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese Bescheidpunkte von Amtswegen abzuändern. Diese Möglichkeit, die sommerlichen Baustoppauflagen wäre die einfachste Lösung und die Gemeinden werden gebeten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Bauherren dahingehend zu informieren."

Verhandlungen abgesagt

Auch der Bauherr kann um einer Änderung dieser Auflage ansuchen. Oswald ärgert sich: "Bisher ist die Reaktion der Gemeinden auf dieses Schreiben der Landesregierung recht schleppend."
Auch schon angesetzte Verhandlungstermine wurden von den Gemeinden aufgrund von "Corona" kurzfristig abgesagt. Doch es gibt nach wie vor die Möglichkeiten von mündlichen Verhandlungen wie "vereinfachten Bewilligungsverfahren". Das Land wies die Gemeinden in einem weiteren Schreiben darauf hin und bittet, davon Gebrauch zu machen. 

Kritik an Bezirkshauptmannschaften

Gleich verhält es sich bei Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren. Hier können Verhandlungen durchgeführt werden, die Sachverständigen des Landes stehen zur Verfügung. Doch, so Oswald: "Auch hier kann ich keine gesteigerte Bewegung seitens der Bezirkshauptmannschaften erkennen, um den bereits entstandenen Stau aufzulösen."

Verfahren liegen auf Eis

Nachdem laut dem zweiten Covid-19-Begleitgesetz bis zum 30. April alle gesetzlichen Fristen unterbrochen wurden und mit 1. Mai wieder neu laufen, wurden seit dem 21. März auch kaum mündliche Verhandlungen mehr anberaumt oder Bescheide zugestellt. "Kärntenweit wird die Summe aller Bau-, Gewerbe-, Wasser-, Naturschutz- und Forstrechtsverfahren, die dadurch gestoppt wurden, wohl weit über 1.000 liegen.“
Man erwarte sich nach Auslaufen dieser Frist eine rasche und unbürokratische Abarbeitung durch die Behörden. Und man will auch ein weiteres Covid-19-Gesetz, das Verfahrensabläufe zugunsten der Wirtschaft erleichtert. 

Schlüsselbranche für Neustart

Oswald: „Die Bauwirtschaft ist eine Schlüsselbranche für den Neustart: Die Wirtschaftskammer Kärnten mit der Arge Bauwirtschaft ersucht die Behörden – Baubehörden in den Gemeinden und Gewerbebehörden bei den Bezirkshauptmannschaften – alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, um möglichst rasch den bestehenden Genehmigungsrückstau zu beenden bzw. abzubauen."

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