Kitzbühel - Freizeitwohnsitze/Kontrolle
Kitzbühel stellte Untersagungsbescheide aus - mit UMFRAGE

Bericht über Kontrolle von Freizeitwohnsitzen im Gemeinderat; 450 Kontrollen; zwei Untersagungsbescheide ausgestellt.

KITZBÜHEL. Im Gemeinderat berichtete Bauamts-Mitarbeiterin und Juristin Sandra Göstl über den Stand der Kontrollen der Freizeitwohnsitze.

"Die Kontrolltätigkeit, ob ein Wohnsitz bescheidkonform bzw. legal genützt wird, ist nicht einfach.  Wir können diverse Anfragen stellen (Ver-/Entsorger, Postdienst, Melderegister, BH), Nachschau halten und Zeugen bzw. Nachbarn befragen. Nicht möglich sind Steuer- oder Kfz-Zulassungs-Abfragen. Die Möglichkeiten zur Überprüfung sind also begrenzt",

so Göstl. Man gehe (anonymen) Anzeigen nach oder es gibt eine amtswegige Einleitung von Kontrollen, wobei die Zahl der Anzeigen rückläufig ist. Dabei käme ein Fragenkatalog zum Einsatz. Pro Prüfung gebe es rund zehn langwierige Objektkontrollen sowie Zeugenbefragungen. "Als Ergebnis gibt es dann entweder eine Verfahrenseinstellung oder einen Untersagungsbescheid", so Göstl.

Können die Kontrollen bei nicht rechtmäßiger Wohnsitznutzung abschreckend wirken.

450 Kontrollen

In den vergangenen eineinhalb Jahren gab es rund 450 Kontrollen, 50 Verfahren seinen derzeit noch in Arbeit.

"Es gab neun Verfahrenseinstellungen, da ein gültiger Freizeitwohnsitz-Bescheid vorlag, acht Einstellungen nach dem Vefahren, aber auch zwei Untersagungsbescheide. Einer davon wurde vom Landesverwaltungsgericht bereits bestätigt, der zweite ist dort noch anhängig",

so die Juristin. Mit dem Untersagungsbescheid wird die Benützung der betroffenen Immobilie (Wohnung, Haus) verboten.

"Kontrollen wären leichter und effektiver, wenn es EU-weit mehr Informationen untereinander gäbe, dann wären Sachverhalte besser darstellbarer", so Bgm. Klaus Winkler.

"Wir brauchen eine Reform für das antike Meldewesen, aber keine Bespitzelung. Haupt- bzw. Nebenwohnsitze müssen neu definiert werden. Ein Abgleich auf EU-Ebene ist nötig. Jedenfalls sind Gesetzesänderungen auch auf Landes- und Bundesebene nötig", so GV Alexander Gamper (FPÖ). Dem pflichteten Winkler und GR Reinhardt Wohlfahrtstätter (SPÖ) bei.

"Einerseits bringen Freizeitwohnsitze auch Wertschöpfung, andererseits ist der Einheimischenwohnbau nicht mehr leistbar, da sind wir in einer Zwickmühle. Wir müssen jedenfalls bei neuen Wohnprojekten genauer hinschauen",

so GV Andreas Fuchs-Martschitz (UK).
"Bei Neubauten muss ein Nachweis der künftigen Nutzung erbracht werden und erklärt werden, dass kein Freizeitwohnsitz errichtet wird", betonte Winkler dazu. "Es sollte keine Neuwidmungen mehr geben – sanieren, verdichten und aufstocken im Bestand ist angesagt", schlug GR Bernhard Schwenter (FPÖ) vor. Auch er sieht Bund und Land am Zug, jedoch sei Druck "von unten", also auch von Kitzbühel aus, nötig.

"Die aktuelle Rechtslage ist unbefriedigend, Änderungen sind nötig. Letztlich geht es bei der Wohnsitz-Definition immer um den Lebensmittelpunkt",

ergänzte Winkler.

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