Tierquälerei in Brixen
Nach Urteil wird Verwaltungsstrafverfahren geprüft
- Die vier Angeklagten mussten sich am 4. August im Schwurgerichtsaal verantworten.
- Foto: Thomas Geineder
- hochgeladen von Pascal Pali
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteils, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen ist.
BRIXEN. Im Frühjahr sorgte ein Fall mutmaßlicher Tierquälerei in Brixen österreichweit für Entsetzen: Ein Video zeigte, wie eine Katze brutal gequält und schließlich getötet worden sein soll (MeinBezirk berichtete). Am 4. August mussten sich deshalb vier Angeklagte vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Dabei wurden alle vier Angeklagten im Fall rund um den Katzer "Schmotzer" freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf jegliche Rechtsmittel. In der Urteilsbegründung hieß es, die Angeklagten wollten das Tier nicht mutwillig töten, sondern es lediglich "erlösen". (wir berichteten).
Freispruch sorgt für Entsetzen
Dieses Urteil sorgte landesweit für großes Entsetzen und Fassungslosigkeit. Vor allem in den Sozialen Medien ließen wütende Bürgerinnen und Bürger ihrem Ärger freien Lauf. Bereits kurz nach der Tat überschlugen sich die Hasskommentare – es wurde zur Selbstjustiz aufgerufen und die Namen der Angeklagten wurden mehrfach veröffentlicht. Unbeteiligte Namensvetter erhielten gar Drohungen (MeinBezirk berichtete).
Bezirkshauptmannschaft prüft Einleitung eines Verfahrens
Kurz nach dem Prozess wurde auf der Facebook-Seite "Tiere entlaufen/gefunden Steiermark" ein Beitrag veröffentlicht, in dem es heißt: "Da die Tötung von Wirbeltieren durch Privatpersonen gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz strikt untersagt und ausschließlich Tierärzten vorbehalten ist, liegt hier eine schwere Verwaltungsübertretung vor. Die BH Kitzbühel kann ein Tierhaltungs- und Waffenverbot aussprechen.“ Die Verantwortlichen der Seite riefen die Userinnen und User dazu auf, eine E-Mail an die Bezirkshauptmannschaft zu schicken, mit der Bitte, den Fall zu prüfen.
Die von MeinBezirk Kitzbühel gestellte Anfrage an den Bezirkshauptmann Martin Grander wurde an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet. In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Grundsätzlich kann eine Tat nicht gleichzeitig strafgerichtlich und verwaltungsstrafrechtlich geahnt werden. Das bedeutet: Stellt ein Gericht einen strafrechtlichen Tatbestand gemäß dem Tierschutzgesetz fest, kann zur gleichen Tat nicht zusätzlich von der Bezirksverwaltungsbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet werden. Kommt das Gericht jedoch zum Schluss, dass kein strafrechtlicher Tatbestand gemäß dem Tierschutzgesetz feststeht, hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu prüfen. Im konkreten Fall wird die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel als zuständige Behörde infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteils prüfen, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen ist."
Hagsteiner stellt gesetzliche Tatbestände infrage
LA Claudia Hagsteiner, die selbst aus dem Brixental stammt, reagiert auch auf den Freispruch der Angeklagten: "Österreich ist ein Rechtsstaat, ein rechtskräftiges Urteil ist zu akzeptieren“, so die Tierschutzsprecherin der SPÖ Tirol. „Die Frage bleibt dennoch, wie wir als Gesellschaft mit Tieren umgehen – und ob die gesetzlichen Tatbestände noch zeitgemäß ausgestaltet sind. Das ist sorgfältig und laufend zu prüfen. Grausamkeit gegen Tiere ist immer auf das Schärfste zu verurteilen und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben“, betont die Landtagsabgeordnete.
"Tierwohl hat höchste Bedeutung"
Da die Tat auf einem Bauernhof in Brixen verübt wurde, sprach die MeinBezirk-Redaktion auch mit der Landwirtschaftskammer Tirol über den Vorfall. Die Verantwortlichen auf Landes- und Bezirksebene distanzieren sich klar von dieser Tat und betonen, dass das Wohl der Tiere auf den Bauernhöfen in Tirol und auch im Bezirk Kitzbühel oberste Priorität hat: "Der respektvolle und verantwortungsvolle Umgang mit Tieren ist ein zentraler Wert der Tiroler Landwirtschaft und Grundlage der täglichen Arbeit. Tierwohl, Sachkunde und ein verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber Tieren haben höchste Bedeutung. Auch bzw. gerade, wenn Tiere verletzt oder in Not geraten sind, müssen Entscheidungen situations- und fachgerecht sowie tierschutzkonform unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen getroffen werden.“
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