Oberndorf - Freizeitwohnsitze
Scharmützel über einen Kriterienkatalog für Freizeit-/Hauptwohnsitze

Angriffe einer Initiative gegen die Gemeinde Oberndorf wegen eines Kriterienkatalogs.  | Foto: Kogler
  • Angriffe einer Initiative gegen die Gemeinde Oberndorf wegen eines Kriterienkatalogs.
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Initiative wirft Gemeinde "Stasi-Methoden" vor; Bürgermeister verteidigt sich: internes Diskussions-Papier.
OBERNDORF. Die Initiative "Vision für unser Leben in Tirol" bzw. deren Sprecher Gerhard Pohl (Ellmau) wirft der Gemeinde Oberndorf in Zusammenhang mit einem publik gewordenen Kriterienkatalog "für die Annahme eines Hauptwohnsitzes bzw. die Begründung des Lebensmittelpunktes im Ort" Rechtswidrigkeiten und "Stasi-Methoden" vor. Die Kriterien (liegen der Redaktion vor, Anm.) fordern diverse sehr persönlich-private Angaben bzw. zahlreiche nötige Tätigkeiten und Meldungen von potenziellen Hauptwohnsitzwerbern.
Für Pohl schießen diese weit über gesetzliche Vorgaben hinaus.

"Die Forderungen sind unverschämt und lassen Überwachungs- und Kontollwahnsinns-Methoden erkennen, das ist ein Skandal."

Pohl weiter:

"Der Kriterienkatalog ist eine massive Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten. Denn was hat die Berufstätigkeit von Eltern oder Geschwistern mit dem Hauptwohnsitz zu tun? Wozu braucht man für eine Wohnsitzanmeldung einen Hausarzt vor Ort? Das greift tief in die Privatsphäre ein und ist äußerst bedenklich."

Die Initiative brachte eine Aufsichtsbeschwerde dazu bei der Gemeindeaufsicht ein, wobei zudem die "Auswüchse einer völlig misslungenen Wohnpolitik der Landesregierung", angeprangert werden. Die Regierung solle diese "Auswüchse" stoppen, klare Vorgaben für Bürgermeister in dieser Thematik machen und sinnvolle Maßnahmen für echtes "Leistbares Wohnen" vorlegen, so Pohl.

"Internes Papier"

Bgm. Hans Schweigkofler erklärt bzw. stellt die Hintergründe dar:

"Die Gemeinde Oberndorf hat im Vorjahr mit Juristen aus der Region über die Möglichkeiten, wie illegale Freizeit- bzw. Hauptwohnsitze verhindert werden können, gesprochen. Dabei wurden uns zahlreiche Argumente geliefert, was bei der Begründung und der Überprüfung eines Hauptwohnsitzes von der Behörde alles überprüft werden könnte. Die Punkte wurden auf Gemeindepapier zusammengefasst und der Amtsleitung und mir vorgelegt. Wir haben beide dieses interne Papier sofort 'aus dem Verkehr gezogen'. Leider wurde im Meldeamt bei einer Anmeldung dieses Papier verwendet und dem Bürger mitgegeben. Das war der einzige Fall, so dieses Papier verwendet wurde. Wie dieses Papier dann in die Hände von Herrn Pohl gelangt, ist mir schleierhaft. Dieser benutzt nun dieses Papier, um Stimmung für seine Immobranche zu machen und übetreibt dabei maßlos. Ich denke, er erweist da der Immobilienbranche keinen guten Dienst. Für die Gemeinde Oberndorf ist die Sache erledigt. Auch für die BH, an die sich Pohl mit einer Beschwerde gewendet hat, ist die Angelegenheit erledigt",

so Schweigkofler

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