Kitzbühel, Freizeitwohnsitze
Leserbrief, Thema Freizeit-/Hauptwohnsitz

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KITZBÜHEL. Was Bgm. Winkler laut Ihrem Artikel (Nr. 6, S. 6) behauptet, stimmt nicht und löst auch nicht „das Problem“ (ist es überhaupt ein „Problem“ so viel Geld als Region einzunehmen? - aber das ist ein Thema für sich...).

Eine Person darf lt. EU-Recht mehrere Hauptwohnsitze haben.

Es ist auch nicht so, dass derjenige Ort, an dem man seine Steuern zahlt, der vorrangige oder der Lebensmittelpunkt (um den geht es ja beim Thema Hauptwohnsitz lt. Tiroler Grundverkehrsgesetz) wäre.

Beispielsweise kann einer seit 20 Jahren in Österreich leben und seitdem nie mehr Deutschland betreten haben, aber er muss (!) trotzdem deutsche Einnahmen (Vermietung, Rente etc.) in Deutschland versteuern. Tatsächlicher liegt aber sein wahrer Lebensmittelpunkt in allen Bereichen (etwa bei 320 Tagen Aufenthalt in Österreich pro Jahr, Freunde, Vereine, Familie, Sportclubs etc.) ganz klar in Österreich.
Dr. Bernd Schnappinger,
Deutschland

Kitzbühel. | Foto: Kogler
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