kitzVenture - Klage
kitzVenture beantragte Neuverhandlung
kitzVenture beantragt Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
KITZBÜHEL (red.). Das Kitzbüheler Unternehmen kitzVenture will mit neu aufgetauchten Unterlagen Falschaussagen beweisen und sieht daher berechtigte Gründe für eine Neuverhandlung.
Die im Jahr 2018 wegen u. a. irreführender Bewerbung von Anlageprodukten vor dem Bundesverwaltungsgericht Wien verurteilte kitzVenture könnte den Prozess neu aufrollen. GF Patrick Landrock spricht von einer "uneidlichen Falschaussage einer Zeugin", die zum damaligen Urteil (bzw. Verurteilung, Strafe 60.000 €, Anm.) geführt habe.
Insbesondere wehrt sich kitzVenture gegen eine Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei, die damals mit der Beratung von Vertriebs- und Werbemaßnahmen beauftragt war, was die Kanzlei bestritten habe, so GF Landrock. "Wir sind uns sicher, einer entscheidenden Zeugin im damaligen Verfahren eine uneidliche Falschaussage nachweisen zu können und haben deshalb einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt", so Landrock.
Jetzt sei das Bundesverwaltungsgericht am Zug, die Wiederaufnahme des Verfahrens (GZ 2151963-2) zu prüfen, so Landrock.
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