Peter Seiwald, Tourismus
Seiwald: "Flexibilität im Tiroler Tourismus bleibt erhalten"
Raumordnungsnovelle: Vorschlag eines spezifischen Verpflegungsangebotes in Form von Halbpension schränkt den Tourismus zu sehr ein – Wirtschaftsbund erreicht Änderung des aktuellen Entwurfs – Bettenburgen und Chaletdörfer ohne Verpflegung müssen dennoch verhindert werden.
TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL.
„Unser Ziel ist es, den Tourismus durch eine Fokussierung auf Qualität statt Quantität zu verbessern und dabei 'kalte Betten' zu verhindern. Ein gewissenhafter Umgang mit Grund und Boden ist dabei entscheidend. Unsere Landschaft ist unser Markenzeichen und der Grund dafür, warum Gäste zu uns kommen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir verschiedene Aspekte sorgfältig abwägen und gezielte Maßnahmen ergreifen. Der Tiroler Raumordnungsplan 'Raumverträgliche Tourismusentwicklung 2030' hat bereits bedeutende Standards etabliert, wobei sowohl ökologische Verträglichkeit als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt wurden“,
so LA Peter Seiwald.
„Der Tiroler Tourismus ist so individuell wie seine Gäste. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Vielfalt zu bewahren. Ein starres Gesetz, das Beherbergungsgroßbetrieben und Chaletdörfern vorschreibt, wann und wie sie ihre Verpflegung anbieten müssen, könnte die Attraktivität und Individualität unserer touristischen Angebote negativ beeinflussen“,
so Seiwald weiter.
Dank an Geisler
Seiwald dankt LR Josef Geisler für sein Verständnis und die Streichung der expliziten Halbpensionspflicht aus dem Entwurf zur aktuellen Raumordnungsnovelle.
„Ich unterstütze jede Regelung, die den Tiroler Qualitätstourismus fördert. Dabei dürfen wir jedoch das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verlieren. Mit einer Halbpensionspflicht würden wir vielen engagierten Betrieben unnötig das Leben erschweren. Wenn wir im Kampf gegen fragwürdige Investorenmodelle Fortschritte machen wollen, müssen wir neben den bestehenden strengen landesgesetzlichen Maßnahmen auch den Bund in die Pflicht nehmen. Mit einer Einschränkung der Parifizierung im Wohnungseigentumsgesetz im Rahmen der gewerblichen Beherbergung hätten wir endlich ein wirksames Instrument zur Hand.“
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