50 Prozent teurer
Hunde-Steuer in Klagenfurt auf 60 Euro angehoben
Die Anhebung der Hundesteuer in Klagenfurt sorgt auf Facebook für ordentlich Gesprächsstoff. Bürgermeister Scheider verteidigt die Erhöhung.
KLAGENFURT. Eine große Diskussion hat sich in einer Facebook-Gruppe für Klagenfurter Hundebesitzer ergeben: Mit 2023 wurde die Hundeabgabe von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Das kommt bei den Hundehaltern nicht gut an, Bürgermeister Scheider versucht in einem Kommentar zu beschwichtigen.
Kostenerhöhung gerechtfertigt?
Die Teuerung von 50 Prozent auf 60 Euro pro Jahr und Hund sehen die Hundehalter kritisch. "Was wird für die Hunde seitens der Stadt außer Kacksackl und die Hundefreilaufzonen gemacht?" fragt eine Nutzerin den Bürgermeister direkt in ihrem Post. Scheider geht in seiner Antwort allerdings nur auf die Kostensteigerung ein und beschwichtigt: "Die Hundeabgabe wurde in den letzten 20 Jahren nicht erhöht, daher war dieser drastische Schritt notwendig."
Günstiger als andere Bundesländer
Scheider zählt auch vergleichend die Höhe der Hundeabgaben in anderen Bundesländern auf, wie etwa die Preise von Wien. 72 Euro für den ersten Hund, jeder weitere 105 Euro, in Innsbruck sind die Kosten ab dem ersten Hund bei 105,60 Euro angesiedelt. Den Hundehaltern ist das ein schwacher Trost. "Wir sind halt weder in Salzburg noch in Tirol, wir sind in Kärnten", schreibt etwa eine Userin.
Kein Einzelbeschluss
Die Initiative für die Erhöhung sei zudem von Finanzreferenten Philipp Liesnig gekommen, nicht von Scheider selbst. Liesnig berichtigt in den Kommentaren: "Das ist so nicht korrekt. Der Vorschlag ist von der magistratsinternen Reformgruppe gekommen und wurde in weiterer Folge einstimmig vom Stadtsenat und Gemeinderat beschlossen."
Wirbel um Abgabebefreiung
Unverständnis herrscht auch zu der Aussage des Bürgermeisters, dass Hund aus dem Tierheim drei Jahre lang abgabebefreit wären. Der Haken hier ist: Bisher waren Hunde aus dem Tierheim ein Jahr lang abgabebefreit, diese Dauer wurde Ende letzten Jahres auf drei Jahre erhöht. "Wenn ich meinen Hund noch keine drei Jahre habe kann ich das für dieses Jahr noch beantragen?" fragt eine Nutzerin. Wir haben im Rathaus nachgefragt. "Dadurch, dass diese Gesetzesänderung erst mit 2023 gültig ist, ist es leider nicht möglich, diese Regelung rückwirkend anzuwenden", sagt Valentin Unterkircher, Leiter der Stadtkommunikation.
Zum Facebook-Beitrag kommt ihr hier.
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