Antrag
MFG fordert Überprüfung des Wahlergebnisses in Kufstein

MFG-Spitzenkandidat Lukas Blunder hat bei der Gemeindewahlbehörde einen Antrag zur Überprüfung des Wahlergebnisses eingereicht. | Foto: Christoph Klausner
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Lukas Blunder hat aufgrund der Knappheit des Ergebnisses und einigen von MFG-Vertrauenspersonen beobachteten Ungereimtheiten einen Antrag zur Überprüfung des Wahlergebnisses eingereicht.

KUFSTEIN. In Kufstein sorgte das Wahlergebnis für einige Überraschungen. Die Parteifreien konnten mit 30,59 Prozent solide abschneiden. Als Sieger der Wahl gelten allerdings die Grünen (11,89 Prozent) und die MFG (11,46 Prozent). Letztere konnten aus dem Stand zwei Mandate erzielen. Ihr Spitzenkandidat Lukas Blunder hat nun allerdings einen Antrag zur Überprüfung des Wahlergebnisses bei der Gemeindewahlbehörde eingereicht. 

Eine Stimme mehr oder zwei Stimmen weniger

Die prozentuellen Anteile der einzelnen Parteien lassen noch nicht erkennen, wie knapp das Ergebnis tatsächlich war. Das D'Hondtsche Rechenverfahren, welches die Verteilung im Gemeinderat regelt, würde laut Blunder ein zusätzliches Mandat ausweisen, wenn die MFG nur eine Stimme mehr bzw. die Parteifreien nur zwei Stimmen weniger bekommen hätten. Blunder begründet seinen Antrag allerdings nicht nur auf die minimale Differenz bei der Auszählung, sondern auch auf "nicht rechtskonforme Abhandlungen".

Die Beobachtungen der MFG

Aus diesen Gründen geht die MFG Kufstein "von einer unrichtigen zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates" aus.

"Die MFG steht dafür, aus der Bananenrepublik Österreich eine ernstzunehmende, basisdemokratische Republik zu machen",

so Blunder. Der Partei gehe es nicht darum, das Wahlergebnis zu ihren Gunsten zu drehen, sondern um die Richtigkeit des Ergebnisses. Zweifel an dieser hat Blunder aufgrund Beobachtungen von MFG-Vertrauenspersonen, die in allen Wahllokalen in Kufstein anwesend waren. Sie berichten unter anderem, dass z. B. ein Stimmzettel, der sich nicht im Kuvert befand, als gültig bewertet wurde. In einem weiteren Fall soll ein und dieselbe Person mit Wahlkarte und persönlicher Stimmabgabe, sprich zweimal gewählt haben. Der MFG sei nicht bekannt, dass dieser Vorfall aufgeklärt bzw. bereinigt wurde. Ebenfalls sollen Zettel ohne "Kreuzerl", allerdings mit Vorzugsstimmenvergabe als ungültig erklärt worden sein – die MFG vertrete die Ansicht, dass diese gültig sein müssten.

BH wird zum Zug kommen

Am 7. März tagt zu diesem Thema die Gemeindewahlbehörde, wie Bgm. Martin Krumschnabel berichtet. Es sei stark davon auszugehen, dass der Antrag an die Bezirkswahlbehörde weitergeleitet wird. Laut Krumschnabel werde sich diese dann dem Sachverhalt annehmen. Vor allem würden dann die (Teil-)Summen nochmals genau angeschaut, um mögliche Unstimmigkeiten zu entdecken. Blunder geht davon aus, dass alle im Antrag aufgelisteten Vorfälle geprüft werden. Das hätte zur Folge, dass versiegelte Wahlurnen nochmals geöffnet und die Zettel einzelner Wahlsprengel erneut geprüft werden müssten. Ob nach der Entscheidung der BH weitere Schritte getätigt werden, dem wollte Blunder noch nicht vorgreifen. Das werde seiner Meinung nach davon abhängen, ob die Zweifel am Ergebnis aus dem Weg geräumt werden können. (klau) 

Aktuelle Nachrichten aus dem Bezirk Kufstein gibt‘s hier.

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