Arbeiterkammer verhilft Paketzusteller zu 7.300 Euro
Erst als die Rechnungen ins Haus standen und der Lohn noch nicht überwiesen wurde, wandte sich der Kärntner Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer.
Bis zu seiner Kündigung war ein Kärntner ein Jahr als Paketzusteller beschäftigt. Als sein ausstehender Lohn nicht ausbezahlt wurde, wandte er sich an die Beratungsstelle der Arbeiterkammer in Spittal an der Drau. „Es stellte sich heraus, dass die kollektivvertragliche Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten wurde“, sagt Andreas Gaggl, Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter von Spittal an der Drau.
Nur 2 Urlaubstage verbraucht
Der Arbeitnehmer leistete durchschnittlich 70 Überstunden im Monat und hat während des gesamten Beschäftigungszeitraumes nur zwei Urlaubstage beansprucht. Nach Einschreiten der Arbeiterkammer wurden Kündigungsentschädigung, Differenzbeträge der Überstunden und die Urlaubsersatzleistungen geltend gemacht. „Aus einem offenen Monatslohn konnte für den Arbeitnehmer ein ihm zustehender Betrag von 7.300 Euro zurückgeholt werden“, so Gaggl.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.