Landesrechnungshof: 309 Empfehlungen für neue Regierung

Der Kärntner Landesrechnungshof übergibt jetzt dem Landtag und der Landesregierung 309 offene Empfehlungen, wie man Steuermittel effizienter einsetzen könnte | Foto: Pixabay
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KÄRNTEN. Der Kärntner Landesrechnungshof mit Direktor Günter Bauer übergibt jetzt dem Landtag und der Landesregierung 309 offene Empfehlungen, wie man Steuermittel effizienter einsetzen könnte. Bauer: "Wir möchten die neue Landesregierung gleich zu Beginn auf Handlungsbedarf hinweisen."
Der Landesrechnungshof hat seit 2013 38 Berichte mit über 800 Empfehlungen veröffentlicht. Die aktuellen 309 Punkte setzen sich aus den wichtigsten Empfehlungen seit 2013 zusammen, die bisher noch nicht umgesetzt wurden. 

Offene Empfehlungen - Beispiele

  • Gesundheit: Die Pflege zuhause müsse besser gefördert werden. Beispiel: 2015 sparte das Land 1.230 Euro, wenn jemand statt einen Pflegeheim-Platz die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen hat. Eine weitere Empfehlung: Bei Krankenhausbauten in mehreren Baustufen als Basis eine Zielplanung für den Endausbau machen.
  • Schulen: Bei allgemeinbildenden Pflichtschulen zahlte das Land 2014 im Durchschnitt 14 Millionen Euro im Jahr für einen Mehrbedarf an Lehrern, obwohl Kosten für Landeslehrer eigentlich der Bund trägt. Die Empfehlung ist, zu prüfen, welche Volksschul-Standorte zu Bildungszentren zusammengelegt werden könnten. Auch landwirtschaftliche Fachschulen müssten besser ausgelastet werden - als moderne Bildungszentren mit attraktiven Schwerpunkten und zeitgemäßen Internaten.
  • Verwaltung: Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von 61 Jahren von Bediensteten in der Landesverwaltung an das gesetzlich vorgesehene Pensionsalter heranführen, lautet der Ratschlag. Außerdem: E-Government forcieren und die elektronische Aktenführung durchgängig verwenden. Ein Beispiel: Der Prozess der Sportförderung würde sich bei elektronischer Aktenführung von 29 auf 18 Stationen verkürzen.
  • Kunst und Kultur: Eine Kultur-Strategie sollte erstellt werden, um konkrete Rahmenbedingungen für eine Kulturförderung zu schaffen. Durch die Ausgliederung des Landesmuseums wurden die definierten Ziele nicht erreicht - eine Wiedereingliederung in die Landesverwaltung sollte geprüft werden.
  • Bauvorhaben/Finanzen: Bei Investitionsentscheidungen für Bauvorhaben des Landes müssten die Projektkosten vollständig erfasst werden. Durch Strukturreformen könne man Finanzschulden abbauen. Ende 2016 betrugen die Finanzschulden des Landes inklusive ausgegliederter Rechtsträger rund 4,17 Milliarden Euro.

Alle Empfehlungen hier: www.lrh-ktn.at

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