„Flächen vor Versiegelung schützen!“

LK-Präsident Josef Hechenberger und Rechtsreferent Hans Gföller fordern ein Umdenken in der Widmungspolitik. | Foto: LK Tirol/Schießling
  • LK-Präsident Josef Hechenberger und Rechtsreferent Hans Gföller fordern ein Umdenken in der Widmungspolitik.
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BEZIRK. Der Flächenfraß durch Versiegelung von Grünflächen nahm in den vergangenen Jahren dramatische Ausmaße an. Rund 28 Prozent beträgt der Rückgang an landwirtschaftlich genutzten Flächen von 1973 bis heute (Wald, Verbauung, Versiegelung). Die Landwirtschaftskammer fordert, dass effiziente Planungs- und Steuerungsmaßnahmen gesetzt werden, schon allein aus Gründen der Zukunftsverantwortung.
„Grund und Boden sind ein nicht vermehrbares Gut. Wir haben die Verantwortung gegenüber der Zukunft des Landes und unseren Kindern zu tragen, daher benötigt es ein Umdenken bei der Flächennutzung. Seit 1973 ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche um fast ein Drittel gesunken, die Baufläche hingegen ist bis 2005 um ca. 40 Prozent gestiegen“, klärt LK-Präsident Josef Hechenberger über die besorgniserregende Situation auf. Der Bodenverbrauch nahm in den vergangenen Jahrzehnten – wie die Zahlen belegen – dramatische Ausmaße an. „Setzt sich dieser Trend fort, wird in 100 Jahren nicht mehr viel an landwirtschaftlich hochwertigen Flächen übrig sein. In Verantwortung gegenüber unserem Land und der Bevölkerung fordere ich im Namen der Landwirtschaftskammer die Zuständigen auf Gemeinde- und Landesebene auf, zu nachhaltigerem und ressourcenschonenderem Umgang mit Grund und Boden sowie zum Einsatz von effizienten Planungs- und Steuerungsinstrumenten“, beharrt Hechenberger auf die Entwicklung einer zukunftsträchtigen Strategie und schlägt vor, dass „hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen bewahrt werden, dafür aber weniger produktive Flächen als Bauland und für Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden.“ Je mehr Ackerflächen endgültig mit Beton und Asphalt versiegelt werden, umso weniger Boden steht für die, besonders für die Tiroler Bevölkerung essentielle, Lebensmittelproduktion zur Verfügung.

Zukunftssicherung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen sind entsprechende Maßnahmen von Nöten.
„Durch eine Stärkung der überörtlichen Raumordnung auf Landesebene oder in den Planungsverbänden könnte man diesem Ziel näher kommen. Dabei spielt der verstärkte Einsatz und Ausbau von Raumordnungsprogrammen zur Freihaltung und Sicherung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion eine entscheidende Rolle. Nachgedacht werden muss auch über strengere Regeln zur Abänderung solcher Raumordnungsprogramme. Insbesondere sollte das bisherige Erfordernis eines bloßen öffentlichen Interesses alleine nicht mehr ausreichen, sondern zum Eingriff in die Grünzonenplanung ein qualifiziertes, eben nachhaltiges öffentliches Interesse gefordert werden“, stellt Jurist Hans Gföller rechtliche Möglichkeiten dar. Als dritten Punkt fügt Rechtsreferent Gföller hinzu: „Ergänzend zu diesen Vorschlägen wäre ein verpflichtender Grünlandanteil in den Gemeinden vorzusehen, der stetige Umwidmungen von landwirtschaftlichem Freiland z.B. in Gewerbe- und Industrieflächen eindämmen soll (Stichwort: Grünlandkataster).“ Besonders die Wirtschaft – im Speziellen alle touristischen und gastronomischen Betriebe – profitiert vom gepflegten Landschaftsbild, schließlich gründet zum Großteil der Erfolg des Tiroler Tourismus darauf. „Es benötigt wieder eine höhere Wertschätzung von Grund und Boden in der Gesellschaft, denn jeder Einwohner Tirols profitiert vom umliegenden heimischen Naherholungsgebiet. Wird der Bodenfraß nicht gebremst, werden mit der Zeit die Talflächen einer Beton- und Asphaltwüste gleichen“, gibt Hechenberger zu Denken und fügt an, dass „sinngemäß es nachhaltiger ist, brachliegende Flächen von Gewerbe und Industrie zu revitalisieren, als Grünflächen zu versiegeln, denn schließlich können nur 11,8 Prozent der Landesfläche als intensiv genutzte und relativ gut erschlossene Talflächen bzw. Dauersiedlungsraum bezeichnet werden.“

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