Landecker Tunnel
Keine Vignettenpflicht während Totalsperre der L76 Landecker Straße

Schlossgalerie: Nach dem Baubeginn im Frühjahr 2020 gibt es eine sechs- bis zehnwöchige Totalsperre der L76 Landecker Straße.  | Foto: Othmar Kolp
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LANDECK/FLIEß (otko). Die Vorbereitungsarbeiten für Bau der Schlossgalerie auf der Landecker Straße sind abgeschlossen. Die Bauarbeiten starten im Frühjahr. Für den Felsabtrag ist eine sechs bis zehnwöchige Sperre geplant.

Befreiung von der Vignettenpflicht

Die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Schlossgalerie an der L76 Landecker Straße sind abgeschlossen und die Bauarbeiten starten im Frühjahr – die genauen Zeiten werden zeitgerecht bekannt gegeben. „Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die während der Totalsperre über den Landecker Tunnel ausweichen müssen, sind jedenfalls von der Vignettenpflicht befreit“, berichten LH Günther Platter und der für Straßenbau zuständige LHStv. Josef Geisler, dass man sich in Gesprächen mit der ASFINAG auf diese Vorgehensweise verständigt habe.
Während der Bauarbeiten für die 722 Meter lange Schlossgalerie ist die Straße im Bereich Landeck Süd und Fließerau einspurig befahrbar. Aus Sicherheitsgründen wird sie über einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen zeitweise für den gesamten Verkehr gesperrt. Da die Bauarbeiten in einem geologisch und topografisch anspruchsvollen Gebiet durchgeführt werden müssen, kann der erforderliche Zeitpunkt der Sperren erst während der Bauarbeiten genannt werden. Die unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkungen werden von der Behörde gemäß Straßenverkehrsordnung verordnet (Paragraph 44b StVO), dies hat in weiterer Folge eine Befreiung der Vignettenpflicht durch den Landecker Tunnel zur Folge.

Gute Lösung gefunden

Erfreut über die Vignettenbefreiung zeigt sich auch der Landecker Stadtchef Wolfgang Jörg: "Verweisen möchte ich noch auf ein Schreiben, wo ich auf die Sperre auf Grund höherer Gewalt hingewiesen habe. Durch die mediale Berichterstattung  ist dann alles richtig ins Laufen gekommen. Das war auch der Startschuss für die anderen Unterstützer. Der Dank gilt allen, die es nun ermöglichen. Damit kann manches Chaos verhindert werden, entscheidend ist die Befreiung. Das Land Tirol ist sich seiner Aufgabe im Sinne der Sicherheit und der Entlastung der Bevölkerung bewusst."
Für VP-Bezirksparteiobmann LT-Vizepräsient Toni Mattle konnte damit eine gute Lösung erzielt werden. „Der Bau der sicherheitstechnisch dringend notwendigen Schlossgalerie wird von den Anrainern und Verkehrsteilnehmern durchaus Geduld erfordern. Es wäre ein völlig falsches Signal gewesen, wenn sie zusätzlich zu der nicht vermeidbaren Belastung durch die Baustelle auch noch finanziell zur Kasse gebeten worden wären. Mit der mit der Asfinag vereinbarten Vignettenbefreiung für den Landecker Tunnel in Zeiten in denen baustellenbedingt eine Totalsperre der Landecker Straße L76 notwendig ist, konnte nun eine unbürokratische Lösung gefunden werden“, zeigt sich Mattle zufrieden.

Konstruktive Gespräche

Asfinag-Sprecher Alexander Holzedl meint dazu auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER: "Es hat konstruktive Gespräche mit dem Land gegeben. Es wurde dadurch eine möglichst optimale Lösung gefunden. Auch Sicht der ASFINAG war es uns wichtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Mautordnung eingehalten werden. Die Behörde schafft nun mittels Verordnung die gesetzliche Rahmenbedingungen."
BH-Stv. Siegmund Geiger, Verkehrsreferent der Bezirkshauptmannschaft Landeck, bestätigt, dass es hier um ein ganz normales Verfahren für eine Baustellenverhandlung und eine Bewilligung von Sperren handelt. "Die Sperren werden mit einer Verordnung gemacht. Allerdings ist noch kein Projekt eingereicht worden. Aus unserer Sicht werden die Verfahren aber so schnell wie möglich behandelt", so Geiger.
Inzwischen ist aus bekannt geworden, dass die Entscheidung im Ausschreibungsverfahren gefallen ist. Die Firma Strabag als "Bestbieter" soll vom Land den Zuschlag für das 26,6 Millionen Euro brutto teure Großprojekt bekommen. Derzeit laufen aber noch die Einspruchsfristen.

Monatelange Diskussion

Seit Monaten wurde nun von der (Stadt-)Politik über eine Mautbefreiung für die Ausweichroute durch den Landecker Tunnel während der Totalsperren diskutiert und auch interveniert. Allerdings hatte die ASFINAG im Herbst 2019 auf Anfrage des Landecker Bürgermeisters und der BH Landeck für eine zeitweise Vignettenbefreiung für den Landecker Tunnel festgestellt, dass dies nicht möglich sei. Dabei wurde auf das Bundesstraßen-Mautgesetz verwiesen: "Eine Vignettenbefreiung ist nur im Fall von höherer Gewalt möglich und wenn es keine andere zumutbare Ausweichstrecke gibt. Für eine geplante Baustelle sieht das zu Grunde liegende und bindende Mautordnung allerdings keine Ausnahmen vor." Daraufhin hatte Bgm. Jörg nochmals interveniert.
Die NEOS stellten im Februar einen Dringlichkeitsantrag im Landtag betreffend der Baumaßnahmen entlang der L76 und der dadurch bedingten Zwangsumleitung durch den Landecker Tunnel. Weil sämtliche Umleitungsstrecken für die Bevölkerung unzumutbar sind, forderte der pinke Verkehrssprecher LA Andreas Leitgeb in seinem Antrag, dass für die Zeit der Baumaßnahmen an der L76, die notwendige Totalsperre gemäß Paragraph 44b StVO (Straßenverkehrsordnung) verfügt werden solle, was zu einer vorübergehenden Ausnahme von der Vignettenpflicht führen würde. Auch der Fließer Bgm. Hans-Peter Bock forderte ebenfalls eine Lösung und verwies auf die Mautbefreiung im Fall Kufstein.
Bereits in der Sitzung des Landecker Gemeinderates am 6. Februar verkündete Bgm. Wolfgang Jörg eine überraschende Wendung: "Der Landecker Tunnel wird während der Totalsperre der L76 vignettenfrei."

Landecker Tunnel soll während L76-Totalsperre vignettenfrei werden


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