Bürgerinformation
Revision des Gefahrenzonenplans der Stadt Landeck liegt auf
Der Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde Landeck wurde vom forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung überarbeitet. Der Entwurf liegt nun im Rathaus bis 12. Juli zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Für Fragen aus der Bevölkerung stehen am 29. Juni WLV-Experten bereit.
LANDECK. Der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung hat den Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Landeck überarbeitet. Im Gefahrenzonenplan sind jene Bereiche dargestellt, für die eine Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen, Steinschlag, etc. besteht.
Entwurf liegt zur allgemeinen Einsichtnahme auf
Von Montag, den 13. Juni 2022, bis Dienstag, den 12. Juli 2022, liegt der Entwurf des Gefahrenzonenplans zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplans schriftlich Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahme ist zu begründen.
Termin für Fragen der Bevölkerung
Am Mittwoch, den 29. Juni 2022, können mit einem Mitarbeiter des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung am Stadtamt Landeck, alter Sitzungssaal, zwischen 15:00 und 17:00 Uhr aufkommende Fragen und Anliegen zum gegenständlichen Gefahrenzonenplan besprochen werden.
„Ich danke der Wildbach- und Lawinenverbauung, dass sie für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung steht“,
so Bgm. Herbert Mayer.
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