Polizeiliche Anzeigenstatistik
Deliktentwicklung ist nicht beunruhigend
3.722 Delikte wurden im Jahr 2023 im Bezirk Landeck angezeigt. Das bedeutet einen Anstieg von rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Niveau bei Straftaten beinahe wieder auf dem Stand vor Pandemiebeginn.
LANDECK (tos). Die Zunahme des Wintertourismus, welcher grundsätzlich für die Region selbstverständlich durchaus positiv ist, wirkt sich leider auch in der polizeilichen Anzeigenstatistik des Bezirkes aus. So wurde im Jahre ein deutlicher Rückgang bei der Aufklärungsquote verzeichnet, ein Umstand der indirekt auch mit der Zunahme der Gäste zu tun hat.
"Zum Großteil ist diese Entwicklung auf die Zunahme der Schidiebstähle zurückzuführen. Die Aufklärungsmöglichkeiten sind hier meist mangels konkreter Anhaltspunkte sehr gering", erklärt Obstlt. Christoph Patigler, Bezirkspolizeikommandant von Landeck.
Ein signifikanter Anstieg ist auch bei den "Strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben" erkennbar. Hier fallen vor allen "Körperverletzung" und "Fahrlässige Körperverletzung" ins Gewicht. Die Steigerung bei der fahrlässigen Körperverletzung ist auf den Anstieg bei den Kollisionsunfällen auf der Schipiste bzw. Verkehrsunfälle mit Verletzungsfolge zurückzuführen.
Als erfreulich wertet die Exekutive, dass die Einbruchskriminalität im Bezirk Landeck nach wie vor einen sehr niedrigen Wert aufweist. Hier wurden 2023 insgesamt 63 Delikte bekannt, sieben Mal wurde in eine Wohnung oder ein Wohnhaus eingebrochen.
Insgesamt bezeichnet Patigler die Entwicklung als nicht beunruhigend und nachvollziehbar. Weiterhin ernst zu nehmen sind allerdings die Entwicklungen im Bereich der Sexualdelikte sowie "Cybercrime" und Suchtmittel.
"Die Vergewaltigungsfälle sind von zwei auf sechs angestiegen. Die Sachverahlte mit vorschriftswidrigen Verbreiten von pornografischen Inhalten sind gleich geblieben. In diesem Bereich und bei "Cybercrime" bedarf es weiterhin gezielter Präventionsarbeit", erklärt der Polizeichef.
Bei den Suchtmitteldelikten ist 2023 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Beim Suchtgifthandel jedoch eine Verdoppelung der angezeigten Delikte.
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