Causa Ischgl
Verbraucherschutzverein droht Land Tirol mit einer Klage
Der Bund will der Causa Ischgl nicht haften, da die Fehler der Tiroler Behörden nicht der Republik Österreich zurechenbar seien. Der Verbraucherschutzverein (VSV) verneint dies und schlägt LH Platter einen Verjährungsverzicht des Landes vor, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird.
WIEN, TIROL, ISCHGL (OTS). Die Finanzprokuratur (FinProk) als Anwalt der Republik Österreich hat Rekurs gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien), die klagsabweisenden Ersturteile in den Amtshaftungsklagen in der Causa Ischgl 2020 aufzuheben und neu zu verhandeln, erhoben. Darüber informierte der Verbraucherschutzverein (VSV) im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag.
Darin behauptet die FinProk nun erstmals, dass die schweren Fehler der Tiroler Behörden, insbesondere die nachweislich falsche Medieninformation des Landes Tirol vom 5. März 2020, in der wider besseres Wissen behauptet wurde, in Ischgl infizierte Touristen hätten sich erst auf der Heimreise mit dem Corona-Virus angesteckt, nicht der Republik Österreich zurechenbar wären, sondern vielmehr nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre. Daher wären die gegen den Bund gerichteten Klagen abzuweisen.
VSV: Bund haftet für den Fehler
„Wir und unsere Gutachter sehen das nicht so, und auch das OLG Wien nicht. Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler. Aufgrund der neuen Verteidigungsstrategie der FinProk sieht sich der VSV aber genötigt, aus prozessualer Vorsicht nun auch zusätzlich das Land Tirol zu klagen,“
sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV).
„Um jedoch auf beiden Seiten sinnlose Geldausgaben zu vermeiden, habe ich heute Landeshauptmann Platter vorgeschlagen, im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol bis zur Klärung der strittigen Rechtsfrage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten vorerst zuzuwarten."
Im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol könnte man in Ruhe abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird. Steht sodann fest, dass der Bund haftet, würde sich eine Klage gegen Tirol endgültig erübrigen.
Sammelklage angekündigt
Indes wurde am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien einer weiteren Schadensersatzklage einer deutschen Urlauberin verhandelt. Neben der Ankündigung weiterer Einzelklagen auch gegen Hoteliers und den TVB bringt der VSV in der Causa auch eine Sammelklage für Nicht-Rechtschutz-Versicherte ein.
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