Autokauf im Internet: Worauf Sie achten sollten

Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der AK.
  • Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der AK.
  • hochgeladen von Wolfgang Gaube

Spontan hat die ihre Entscheidung getroffen, jene Autofahrerin, die via Internet einen gebrauchten Audi A3 um 18.000 Euro in Tirol gekauft hat, ohne vorher das Fahrzeug gesehen, probegefahren oder getestet zu haben. Dann hat sie sich es doch noch überlegt und hat dem Verkäufer mitgeteilt, dass sie das Auto nicht kaufen will. Der Händler hat allerdings eine Stornogebühr verlangt, 15 Prozent der Kaufsumme, also 2.700 Euro wären zu bezahlen. Alles rechtens?

Intervention der Arbeiterkammer

"Werden Verträge zwischen Verbrauchern und einem Unternehmen im Internet abgeschlossen, so unterliegen diese grundsätzlich dem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage", erklärt AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger, den die Kundin kontaktiert hat. Ein Anruf beim Händler hat in diesem Fall genügt, die Sache war rasch erledigt.
Anderes wäre es gewesen, hätte die Frau bei einem Händler (vor Ort) einen Kaufvertrag unterschrieben. Zeilinger: "Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages!" Es gibt nur wenige Möglichkeiten, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel:
• Haustürgeschäft: Hier kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist, die Anbahnung des Geschäftes vom Unternehmer ausging und der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder Messestand abgeschlossen wurde.
• Rücktrittsklausel im Vertrag: Hier ist aber zu beachten, dass mit dem Rücktritt meist eine Stornogebühr fällig ist.

Unbedingt Ankaufstest

Zeilinger empfiehlt auch bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler einen Ankaufstest bei einem Autofahrerclub zu machen: "Fragen Sie auch nach dem Serviceheft, überlegen Sie, ober der Kilometerstand realistisch ist, ob etwaige Umbauten typisiert sind, wie viele Vorbesitzer es gegeben hat. Halten Sie alles schriftlich im Kaufvertrag fest!

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