Eintragungsverfahren
Drei aktuelle Volksbegehren

Foto: fotolia.com

Noch bis 8. Oktober 2018 läuft das Eintragungsverfahren für drei Volksbegehren:

  • Frauenvolksbegehren
  • Volksbegehren „Don’t Smoke“
  • Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“

Beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen. Eine getätigte Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung.

Online oder im Gemeindeamt

Die Eintrag ist online oder vor Ort in der Gemeinde möglich. Die Online-Eintragung ist mittels elektronischer Signatur über das Portal des Bundesministeriums für Inneres möglich.
Persönlich können Sie für die drei Volksbegehren eine Unterstützungserklärung in den jeweiligen Gemeindeämtern durchführen. Im Rathaus der Stadt Leoben (Erzherzog Johann-Straße 2) im 1. Stock, Zimmer 108.

Die Zeiten zur Eintragung:

Neues Rathaus Leoben:
Samstag, 6. Oktober 2018: 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, 8. Oktober 2018: 8:00 – 16:00 Uhr

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