Kommentar: Blauäugiges Kontrollsystem
Ob die Anschuldigungen gegen den Geschäftsführer der Wirtschaftsinitiativen Leoben GmbH haltbar sind, werden Erhebungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ergeben. Es gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.
Tatsache aber ist, dass es in drei Gesellschaften, an denen die Stadt Leoben beteiligt ist, keine wirksamen Kontrollmaßnahmen gegeben hat. Der Geschäftsführer hat nach seinem Gutdünken schalten und walten können, die Buchhaltung wurde einem Steuerberater übertragen, einmal jährlich wurde der Generalversammlung berichtet.
Das Kontrollsystem war nicht effizient. Zu dieser Ansicht ist man jetzt auch bei der Stadtgemeinde Leoben gekommen und wird die Stelle eines zeichnungsberechtigten Prokuristen ausschreiben, damit das Vier-Augen-Prinzip gewahrt bleibt. Bislang hatte man diesbezüglich wohl auch die Hühneraugen zugedrückt.
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