Causa Pilsner
Leobener Ex-Bürgermeister im Zeugenstand
Ein weiterer Verhandlungstag in der Causa Leopold Pilsner am Landesgericht Leoben mit dem Ex-Bürgermeister und damaligen Finanzreferenten als Zeugen. Die Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer von stadteigenen Wirtschaftsgesellschaften lautet auf Verdacht der Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung.
LEOBEN. Bürgermeister Matthias Konrad war in seiner Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Leoben für markige Aussprüche bekannt. In dieser Tonart versuchte er sich auch als geladener Zeuge im Rahmen des Strafverfahrens gegen Leopold Pilsner, dem ehemaligen Geschäftsführer der Wirtschaftsinitiativen Leoben GmbH (WIL) und weiterer drei Gesellschaften, an denen die Stadt Leoben beteiligt ist bzw. war. Das Vertrauen des Ex-Stadtchefs gegenüber "seinem" damaligen Wirtschaftsmanager ist ungebrochen. "Pilsner müsste eine Ehrung bekommen, anstatt auf der Anklagebank zu sitzen", sagte Konrad und erinnerte an die Betriebsansiedelung der Firma Knapp Logistik, die sein Verdienst sei.
Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft
Als Konrad allerdings die gegenüber Pilsner erhobenen Vorwürfe als "Blabla" bezeichnete, reagierte Richter Peter Wilhelm schroff: "Ich verwehre mich dagegen, dass Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft, getragen von Zeugenaussagen, von Ihnen derart abqualifiziert werden."
Von Scheinrechnungen, mit denen – so lautet die Anklage – "Gelder zwischen den Gesellschaften verschoben wurden, um die teilweise mangelnde Liquidität zu verschleiern", habe Konrad nichts gewusst: "Wäre das der Fall gewesen, wäre er (Anm. Pilsner) am nächsten Tag auf der Straße gesessen."
Kontrollmaßnahmen durch die Stadtverwaltung
Warum das im Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsinitiativen Leoben enthaltene Vieraugenprinzip in der Praxis nicht exekutiert wurde, begründete der Ex-Bürgermeister so: "Wir mussten sparen, für einen zweiten Geschäftsführer haben wir kein Geld gehabt." Konkreter ging der ehemalige Finanzreferent der Stadt Leoben, Harald Tischhardt, darauf ein: "Wir haben auf einen zweiten Geschäftsführer und damit auf das Vieraugenprinzip verzichtet. Dies lag daran, dass in der Verwaltung der Stadtgemeinde umfangreiche Kontrollmaßnahmen eingebaut waren." Ebenso wie Konrad habe er keine Kenntnis über etwaige Ausstellungen von Scheinrechnungen gehabt.
Prozess bis in den Herbst 2022
Ob die heutigen Zeugenaussagen dazu beitragen können, um wie es Richter Peter Wilhelm formulierte "Licht in eine sehr dunkle Angelegenheit zu bringen", werden die weiteren Verhandlungstage zeigen. Ob nach den bislang im Oktober dieses Jahres vorgesehenen letzten beiden Verhandlungstagen ein Urteilsspruch gefällt werden kann, ist aktuell nicht seriös zu beantworten.
Mehr zu diesem Thema:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.