Schuldfrage bei Hundeattacke !

So tragisch und bedauerlich der Zwischenfall mit dem Rottweiler in St. Stefan auch sein mag, so einfach darf man es sich nicht machen. Bevor der Hund eingeschläfert werden soll ist wohl eine genauere Analyse angebracht. Wer ist schuld - Mensch, Tier oder die Behörden? Meine Frau und ich gehen seit einigen Jahren fast täglich mit unserer Hündin an der besagten Hundeschule vorbei. Wir kennen den Besitzer Alois R. und natürlich auch den Hund Arko. Den Hund würde ich eher als verspielt aber doch launenhaft einstufen. Manchmal negiert er uns total, manchmal kommt er zum Zaun und bellt leise bis energisch (no na - singen wird er), außerhalb des Zaunes haben wir ihn noch nie angetroffen. Dem Besitzer eine Schuld zuzuschieben wäre doch auch zu einfach - eine bessere Ausbildung als er kann ein Hundeführer nicht haben. Warum seitens der Gemeinde den Beschwerden ("Alle haben Angst") nicht nachgegangen wurde, wäre ebenfalls zu hinterfragen. Meiner Meinung ist die Genehmigung (von wem?) des weit zu niedrigen Zaunes Schuld an dem unguten Vorfall. Daß die Hunde in einer Hundeschule frei herumlaufen (wo sonst?) liegt wohl klar auf der Hand und daß der Zaun mit einer Höhe von 1,20 m nicht gerade ideal ist kann man wohl behaupten. Nun stellt sich die Frage wer für die Genehmigung des Areals zuständig ist - die Gemeinde alleine kann es wohl nicht sein. Hier wären Nachforschungen wohl angebracht um in Zukunft solche Fälle zu vermeiden. Als wir seinerzeit mit unserer "Juna" die Ausbildung absolviert haben waren wir in einer Hundeschule (ebenfalls im Bezirk Leoben) wo der Zaun ca. 2 m hoch war. Bei solch einer Anlage kann es naturgemäß nicht zu so einem Vorfall kommen.

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