Brauchtumsfeuer: Infos für den gesamten Bezirk Liezen
Verbrennen von Altreifen, Plastik oder Chemikalien – immer wieder wird bei Brauchtumsfeuer oft gesetzeswidrig gehandelt. Hier die offiziellen Informationen zum Abheizen von Osterfeuer. Das Entzünden von Osterfeuer ist im Bezirk Liezen am Karsamstag (20. April 2019) im Zeitraum von 15 Uhr bis zum Ostersonntag um 3 Uhr früh zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten "kleinen Ostersonntag", ist nicht zulässig. In jedem Fall sollte aber bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.
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