Brauchtumsfeuer: Infos für den gesamten Bezirk Liezen

Brauchtumsfeuer sind am Karsamstag, den 20. April,  im Zeitraum von 15 Uhr bis 3 Uhr früh am Ostersonntag, zulässig. | Foto: Röck
  • Brauchtumsfeuer sind am Karsamstag, den 20. April, im Zeitraum von 15 Uhr bis 3 Uhr früh am Ostersonntag, zulässig.
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  • hochgeladen von Roland Schweiger

Verbrennen von Altreifen, Plastik oder Chemikalien – immer wieder wird bei Brauchtumsfeuer oft gesetzeswidrig gehandelt. Hier die offiziellen Informationen zum Abheizen von Osterfeuer. Das Entzünden von Osterfeuer ist im Bezirk Liezen am Karsamstag (20. April 2019) im Zeitraum von 15 Uhr bis zum Ostersonntag um 3 Uhr früh zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten "kleinen Ostersonntag", ist nicht zulässig. In jedem Fall sollte aber bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.

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