Gesetz verpflichtet zur Kastration

Seit 1. Jänner 2005 ist in Österreich die Kastration von Katzen Pflicht. Neu ist jetzt auch, dass Landwirte dieses Gesetz ebenfalls einhalten müssen, und die Ausnahme der "bäuerlichen Haltung" nicht gilt. Denn nur so genannte "Streunertiere" sind von dieser Kastrationspflicht ausgenommen.

Das heißt, dass Katzen mit Freigang kastriert werden müssen – darunter fallen auch Katzen auf Bauernhöfen. Zusätzlich besagt diese Regelung, dass reine Wohnungskatzen nicht vermehrt werden dürfen, auch wenn es sich dabei um Rassekatzen handelt. Junge dürfen nur noch Katzen bekommen, die aus einer registrierten Zucht stammen. Verstöße gegen dieses Gesetz werden zur Anzeige gebracht. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können Strafen von 70 bis 3.750 Euro drohen.

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