Parkplatz ehemaliges Vitalbad Bad Aussee: Oberster Gerichthof fällt Urteil
Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs steht einer Rückabwicklung des Parkplatzes beim ehemaligen Vitalbad nichts mehr im Wege.
Wie seit Längerem bekannt ist, liegt die MB BA Hotel Errichtungs GmbH mit der Stadtgemeinde Bad Aussee seit Jahren im Streit, was das Grundstück betrifft. Beim Verkauf der Liegenschaft im Jahr 2013 wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass auf diesem Grundstück bis 2015 ein Hotel errichtet werden muss, ansonsten hat die vorherige Eigentümerin, die Bad Ausseer Kurbetriebsgesellschaft, heute die Nachfolgegesellschaft Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH, ein Wiederkaufsrecht. Dieses Wiederkaufsrecht, so der OGH in seiner aktuellen Begründung, ist weiterhin aufrecht, auch für die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH.
Rückabwicklung
Im Urteil heißt es dazu konkret: „Die übertragende Gesellschaft wirkt damit wirtschaftlich auch nach Verschmelzung als Einheit mit der übernehmenden Gesellschaft fort.“ Damit meint das obererste Gericht, dass die Nachfolgegesellschaft alle Rechte aus dem Kaufvertrag übernommen hat.
Das bedeutet, die Rückabwicklung der Liegenschaft „Parkplatz Vitalbad“ hat stattzufinden und wird von einem Schiedsgericht begleitet.
Gespräche mit neuen Interessenten
Mit den aktuellen OGH-Urteil scheint das letzte Kapitel im Streit um den Parkplatz Vitalbad eingeläutet. Bei der Stadtgemeinde Bad Aussee freut man sich naturgemäß sehr über die Entscheidung, wie die Reaktion von Bürgermeister Franz Frosch zeigt. „Die Entscheidungen des OGH sind deswegen so wichtig, weil es Licht am Ende des Tunnels dieser leidlichen Causa bedeutet. Jetzt können wir als Gemeinde endlich beginnen, mit neuen und zuverlässigen Interessenten konstruktive Gespräche über die Nutzung des Areals aufzunehmen.“
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