Was verringert die Mietkaution?

Konsumentenschützer Guido Zeilinger klärt über das Thema Mietkaution auf.
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  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

Konsumentenschützer Guido Zeilinger gibt die Antworten dazu.

In der Regel wird bei Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter eine Kaution verlangt. Sie dient dem Vermieter als Sicherstellung für etwaige, vom Mieter nachweislich angerichtete, Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses. Ob überhaupt eine Kaution zu leisten ist und in welcher Höhe, das ist Vereinbarungssache zwischen Vermieter und Mieter.
"Normale Abnützungen muss sich der Vermieter gefallen lassen, das sind zum Beispiel Kratzer am Parkettboden. Ich darf auch beispielsweise eine Fliese für einen Handtuchhalter anbohren oder die Wand in Pastellfarben ausmalen", berichtet Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer, der aktuell einige dieser Fälle bearbeitet. Nicht erlaubt ist zum Beispiel, einen Teppich auf einem Parkett zu verlegen oder die Wand in schwarzer Farbe auszumalen. "Das kann ich keinem Vermieter antun", betont Zeilinger.

Nutzungsdauer

Als Grundregel gilt es, die Frage zu beantworten: Wie alt ist der Wohnungsbestand bei Einzug? Hier ist es ratsam, Fotos bei Ein- und Auszug zu machen. Damit liegen Beweismittel vor und das ohne großen Aufwand. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für Innentüren, Schalter oder Sanitärmöbel beträgt maximal 30 Jahre, für Böden 15 Jahre. Parkettböden müssen nach spätestens 20 Jahren geschliffen und versiegelt werden. Sonderfälle sind Fenster, die zur Außenhülle gehören, dafür ist der Vermieter zuständig.
Eine weitere Ausnahme stellen Haustiere dar. "Wenn ich ein Haustier halten darf, heißt das keinesfalls, dass der Parkettboden nach Lust und Laune zerkratzt werden darf. Ich darf mich dann hinterher nicht beschweren, wenn die Kautionskosten für das Schleifen des Bodens abgezogen werden", erklärt Zeilinger abschließend.

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