Neue Corona-Vorschriften treffen heimische Klubs hart

Fußball schauen und im Stehen ein Bier genießen, wie hier in Stein/Enns, wird es 2020 nicht mehr geben. | Foto: Marl
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Ab 23. Oktober ist die heimische Fußballwelt um einige schmerzhafte Verordnungen reicher. Die Bundesregierung hat im Kampf gegen das Coronavirus neue Maßnahmen beschlossen, die den Fußball hart treffen. 

Obergrenze zwölf Fans
Bei Veranstaltungen ohne Sitzplatz-Zuweisungen sind nun indoor maximale sechs, outdoor höchstens zwölf Personen (plus minderjährige Kinder) erlaubt. Das gilt auch für alle Fußballplätze ohne zugewiesene Sitzplätze. Zur Anwendung wird diese Regelung aber kaum kommen. Die betroffenen Klubs werden sich wohl mit nummerierten Bierzeltbänken und Gartensesseln zu helfen wissen. Damit erhöht sich die erlaubte Kapazität auf max. 1.500 Gäste. Die durchgehende Maskenpflicht gilt aber in jedem Fall.

Kantinen bleiben geschlossen
Wesentlich härter trifft die Vereine das Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken. Neben den zu erwartenden Verlusten durch daheimbleibende Fans fallen daher vorerst auch einmal alle Kantineneinnahmen der Pandemie zum Opfer. Zumindest der Spielbetrieb sollte unter diesen Prämissen aber gesichert bleiben. Auch der aktive Sport selbst soll aufrecht bleiben, da dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten bis heute kaum Clusterbildungen bekannt sind. Die für die Durchführung der Sportart notwendigen Personen inkl. Ersatzspieler, Betreuer und Schiedsrichter sind nicht von Beschränkungen betroffen.

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