Neue Stromkabel für die Region
Generalerneuerung der Ennstal-Leitung

Die neuen Masten werden standortgleich mit den bestehenden Masten errichtet und um bis zu 10 Meter erhöht.  | Foto: Austrian Power Grid AG
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  • Die neuen Masten werden standortgleich mit den bestehenden Masten errichtet und um bis zu 10 Meter erhöht.
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  • hochgeladen von Roland Schweiger

Die Austrian Power Grid AG investiert in den kommenden zehn Jahren rund 3,5 Milliarden Euro in die heimische Strominfrastruktur. Die Generalerneuerung der Leitung durch das Ennstal ist nicht UVP-pflichtig. 

BEZIRK LIEZEN. Um die sichere Stromversorgung in der Region auch für die nächsten Generationen zu gewährleisten, wird die 1949 in Betrieb genommene 220-kV-Leitung der Austrian Power Grid AG  zwischen Wagrain und dem Umspannwerk Weißenbach generalerneuert.
Das bedeutet, dass sämtliche Komponenten der Leitung (Masten, Fundamente, Beseilung, Erdung und Armaturen) modernisiert werden müssen. Das bestehende Einfach-Seil wird durch ein 2er-Bündel ersetzt, wodurch die Übertragungsleistung der Leitung erhöht und gleichzeitig das Korona-Geräusch (das bekannte Knistern einer Stromleitung) merklich reduziert wird.

Mastenerhöhung

Der Trassenverlauf bleibt bei der Generalerneuerung ident, die neuen Masten werden standortgleich mit den bestehenden Masten errichtet und um bis zu zehn Meter erhöht. Dadurch wird unter anderem auch die lichte Durchfahrtshöhe für landwirtschaftliche Fahrzeuge optimiert und die Gesamtbelastung durch elektrische und magnetische Felder im Trassenbereich reduziert. Die Mastaufstandsflächen bleiben dabei unverändert. Umgesetzt wird die Generalerneuerung voraussichtlich von 2025 bis 2027 im unmittelbaren Anschluss an die Fertigstellung der Salzburgleitung.

Nicht UVP-pflichtig

Ein von Austrian Power Grid AG im Juni 2020 angeregtes UVP-Feststellungsverfahren bei der Steiermärkischen Landesregierung hat ergeben, dass die Generalerneuerung der Leitung nicht UVP-pflichtig und daher nach dem Starkstromwegegesetz (StWG) zu genehmigen ist. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt. Der nächste Schritt ist eine Verhandlung nach StWG, die per Edikt Ende Mai 2022 seitens Behörde kundgemacht wurde. Die Verhandlung findet am 12. Juli 2022 in Gröbming statt. Weitere Fachgebiete (z. B. Naturschutz, Forst) werden zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelverfahren geprüft.

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