Corona-Krise
Linz im Lockdown – das müssen Sie jetzt wissen

Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist von 20 Uhr bis 6.00 Uhr nur mehr in fünf Ausnahmefällen möglich sein. Die städtischen Dienstleistungen bleiben jedoch weitgehend aufrecht. | Foto: Pixabay
  • Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist von 20 Uhr bis 6.00 Uhr nur mehr in fünf Ausnahmefällen möglich sein. Die städtischen Dienstleistungen bleiben jedoch weitgehend aufrecht.
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Der zweite Lockdown wird in Linz nur ein Teil-Lockdown sein, denn viele städtische Dienstleistungen werden nicht heruntergefahren. Wir haben einen schnellen Überblick.

LINZ. Heute um Mitternacht tritt der zweite Lockdown in Kraft. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr wird die städtische Infrastruktur jedoch nicht heruntergefahren.

"Unsere Stadtverwaltung verfügt mittlerweile über profunde Erfahrungswerte in Sachen Homeoffice, Digitalisierung und dem Splitting von Diensten. Bestmögliches Service für die Bürger sowie die Linzer Betriebe bei gleichzeitig größtmöglichem Schutz für unsere Mitarbeiter sind unser erklärtes Ziel", sagt Bürgermeister Klaus Luger.

Die Mitarbeiter des Magistrats werden unter anderem durch geteilte Dienste geschützt. Manche werden auch ins Homeoffice gehen. Außerdem werden Freiwillige aus anderen Abteilungen das Gesundheitsamt unterstützen. Damit will man einen Zusammenbruch der Strukturen verhindern.


Die Auswirkungen des Lockdowns im Überblick

Angebote des Bürgerservice bleiben aufrecht
Der Magistrat bietet seine Serviceleistungen allen Bürgern weiterhin in vollem Umfang an. Alle Dienstleistungen – vom Ausstellen wichtiger Dokumente bis zu Hochzeiten am Standesamt – können in Anspruch genommen werden.

Es darf weiter geheiratet werden
Allerdings braucht man für persönliche Vorsprachen beim Standesamt einen Termin nach vorheriger telefonischer Abklärung. Der Zugang erfolgt über einen eigenen Eingang. Hochzeiten werden, entsprechend der vom Bund vorgegebenen Maßnahmen, auch weiterhin durchgeführt.

Alle Öffis bleiben in Betrieb
Die Straßenbahnen, Busse und O-Busse der Linz Linien werden weitgehend wie bisher verkehren. Ausdünnungen des Fahrplans wird es aufgrund der hohen Anzahl von Schülern nicht geben. Die Grottenbahn ist allerdings bis auf Weiteres geschlossen.

Besuche in Seniorenzentren weiterhin möglich
Man darf auch weiter seine Lieben im Seniorenzentrum besuchen, mit Ausnahme der wegen aktueller Cluster geschlossenen Zentren in Dornach und Kleinmünchen. Besuche sind jedoch limitiert: bis vorerst inklusive 17. November sind diese nur noch alle zwei Tage erlaubt und es darf immer nur eine Person kommen – in Summe nur zwei verschiedene Besucher pro betreuter Person und Tag.

Tageszentren bleiben geöffnet
Die städtischen Tageszentren halten ihren Betrieb auch während des Lockdown weiterhin aufrecht. Die Clubs Aktiv in den Stadtteilen sind allerdings bis auf Weiteres geschlossen.  

Kinderbetreuung bleibt aufrecht
Die städtischen Krabbelstuben, Kindergärten und Horte sind vom Lockdown nicht betroffen. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz werden deshalb uneingeschränkt fortgeführt.

Freizeiteinrichtungen müssen schließen
Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen müssen laut der neuen Verordnung des Bundes bis zum 30. November geschlossen bleiben. Das gilt auch für die Hallenbäder der Linz AG samt Saune, Wellness und Eislaufen.

Abfallsammelzentren (ASZ) bleiben geöffnet
Die vier ASZ der Linz AG bleiben bis auf Weiteres geöffnet und stehen für die dringenden Entsorgungen der Linzer zur Verfügung.

"Die einzelnen Geschäftsbereiche haben sich, wie auch bereits während des ersten Lock-Downs im Frühjahr, rasch auf die veränderte Situation eingestellt. Wo es möglich ist, werden Teams geteilt, sodass es keinerlei Kontakt zwischen den jeweiligen Mitarbeitern gibt. Damit soll die Weitergabe von Covid-19 im Arbeitsumfeld möglichst verhindert werden", sagt Magistratsdirektorin Ulrike Huemer. 

Alle Infos zu den aktuellen Corona-Zahlen in Linz finden Sie hier.

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