Sexuelle Belästigung: 17-Jährige erhebt schwere Vorwürfe gegen Cousin

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MELK/ST. PÖLTEN. Als eine 17-Jährige Anfang November vergangenen Jahres gemeinsam mit ihrem 22-jährigen Freund bei der Polizei auftauchte und behauptete, ihr Cousin habe sie vergewaltigt, mussten die Beamten nach einem Erstgespräch mit der jungen Frau, in dem nicht mehr von Vergewaltigung sondern von sexueller Belästigung die Rede war, die Einvernahme aufgrund ihrer starken Alkoholisierung abbrechen. Auch der Beschuldigte war zu wenig nüchtern, um sich den Fragen der Beamten zu stellen.

Mit Umbringen gedroht

Aufgrund der Aussagen von insgesamt vier Beteiligten vor der Polizei, die zwei Wochen nach dem Vorfall aufgenommen wurden, landeten der 17-jährige Cousin, der 22-Jährige und ein gemeinsamer Freund vor dem St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger.
Während der gemeinsame Freund von sexuellen Übergriffen nichts mitgekriegt haben will, obwohl er sich im selben Zimmer aufhielt, hat er dem 22-Jährigen danach per SMS mit Schlägen und dem Umbringen gedroht, als dieser mit seiner Freundin am Weg zur Polizei war. Grünberger bot statt einer Verurteilung eine Diversion in Form von 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen, die der Bursche akzeptierte.

"Aussagen sprechen für sich“

Staatsanwältin Julia Berger blieben daher noch die Vorwürfe der sexuellen Belästigung, die im Wohnhaus des 17-Jährigen im Bezirk Melk stattgefunden haben sollen, sowie gegenseitige Körperverletzungen, zu denen es nach dem Auftauchen des 22-Jährigen, der seine Freundin abholen wollte, gekommen war. Für beide Männer ging es auch um den Widerruf bedingter Vorstrafen, wie Berger sie forderte.
„Die Aussagen sprechen für sich“, meinte Johann Huber als Verteidiger des Cousins. Er verwies auf die zahlreichen Widersprüche und führte das Verhalten der Beteiligten auf die starke Alkoholisierung zurück. Von sexuellen Übergriffen, wie dem Umfassen der Brüste und des Gesäß von hinten, habe nicht einmal der anwesende Zeuge etwas mitbekommen.
„Es gibt keinen Beteiligten, dem ich uneingeschränkt glauben kann“, erklärte Grünberger. Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen auch der 17-Jährigen vor Polizei und Gericht, ließe sich nicht feststellen, wer nun die Wahrheit sagt. „Freispruch im Zweifel“ lautete daher das nicht rechtskräftige Urteil für beide Angeklagten, zu dem Berger vorerst keine Erklärung abgab.

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